AVV Abfallverzeichnis
Auf Basis des Abfallverzeichnisses (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) werden alle entstehenden Abfälle eingestuft und mit einer Abfallschlüsselnummer i versehen.
- 01 Behandlung von Bodenschätzen
- 02 Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft, Jagd
- 03 Holzbearbeitung und Herstellung von Zellstoffen
- 04 Leder-, Pelz- und Textilindustrie
- 05 Erdölraffination, Erdgasreinigung, Kohlepyrolyse
- 06 Anorganisch-chemische Prozesse
- 07 Organisch-chemische Prozesse
- 08 Beschichtungen, Klebstoffe, Druckfarben
- 09 Fotografische Industrie
- 10 Thermische Prozesse
- 11 Chemische Oberflächenbearbeitung
- 12 Physikalische Oberflächenbearbeitung
- 13 Öl und flüssige Brennstoffe
- 14 Organische Lösemittel, Kühlmittel, Treibgase
- 15 Verpackungen, Aufsaugmassen, Filtermaterial
- 16 Abfälle, die nicht im Verzeichnis stehen
- 17 Bau und Abbruch
- 18 Humanmedizinische, tierärztliche Versorgung
- 19 Abfall- und Abwasserbehandlungsanlagen
- 20 Siedlungsabfälle, auch getrennte Fraktionen
01 Behandlung von Bodenschätzen
Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen.
AVV-Untergruppen
01 01 Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen
01 03 Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen
01 05 Bohrschlämme und andere Bohrabfälle
Abfallschlüssel (AVV)
- 01 01 01 Abfälle aus dem Abbau von metallhaltigen Bodenschätzen
- 01 01 02 Abfälle aus dem Abbau von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen
- 01 03 04* Säure bildende Aufbereitungsrückstände aus der Verarbeitung von sulfidischem Erz
- 01 03 05* andere Aufbereitungsrückstände, die gefährliche Stoffe enthalten
- 01 03 06 Aufbereitungsrückstände mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 04 und 01 03 05 fallen
- 01 03 07* andere, gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen
- 01 03 08 staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 03 07 fallen
- 01 03 09 Rotschlamm aus der Aluminiumoxidherstellung mit Ausnahme von Rotschlamm, der unter 01 03 07 fällt
- 01 03 99 Abfälle a. n. g.
- 01 04 07* gefährliche Stoffe enthaltende Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen
- 01 04 08 Abfälle von Kies- und Gesteinsbruch mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
- 01 04 09 Abfälle von Sand und Ton
- 01 04 10 staubende und pulvrige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
- 01 04 11 Abfälle aus der Verarbeitung von Kali- und Steinsalz mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
- 01 04 12 Aufbereitungsrückstände und andere Abfälle aus der Wäsche und Reinigung von Bodenschätzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 und 01 04 11 fallen
- 01 04 13 Abfälle aus Steinmetz- und -sägearbeiten mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 04 07 fallen
- 01 04 99 Abfälle a. n. g.
- 01 05 04 Schlämme und Abfälle aus Süßwasserbohrungen
- 01 05 05* ölhaltige Bohrschlämme und -abfälle
- 01 05 06* Bohrschlämme und andere Bohrabfälle, die gefährliche Stoffe enthalten
- 01 05 07 barythaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen
- 01 05 08 chloridhaltige Bohrschlämme und -abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 01 05 05 und 01 05 06 fallen
- 01 05 99 Abfälle a. n. g.