AVV Abfallverzeichnis

Auf Basis des Abfallverzeichnisses (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) werden alle entstehenden Abfälle eingestuft und mit einer Abfallschlüsselnummer i versehen.

01 Behandlung von Bodenschätzen

Abfälle, die beim Aufsuchen, Ausbeuten und Gewinnen sowie bei der physikalischen und chemischen Behandlung von Bodenschätzen entstehen.


AVV-Untergruppen


01 01 Abfälle aus dem Abbau von Bodenschätzen

01 03 Abfälle aus der physikalischen und chemischen Verarbeitung von metallhaltigen Bodenschätzen

01 04 Abfälle aus der physikalischen und chemischen Weiterverarbeitung von nichtmetallhaltigen Bodenschätzen

01 05 Bohrschlämme und andere Bohrabfälle


Abfallschlüssel (AVV)