AVV Abfallverzeichnis

Auf Basis des Abfallverzeichnisses (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) werden alle entstehenden Abfälle eingestuft und mit einer Abfallschlüsselnummer i versehen.

02 Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft, Jagd

Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei sowie der Herstellung und Verarbeitung von Nahrungsmitteln


AVV-Untergruppen


02 01 Abfälle aus Landwirtschaft, Gartenbau, Teichwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei

02 02 Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Fleisch, Fisch und anderen Nahrungsmitteln tierischen Ursprungs

02 03 Abfälle aus der Zubereitung und Verarbeitung von Obst, Gemüse, Getreide, Speiseölen, Kakao, Kaffee, Tee und Tabak, aus der Konservenherstellung, der Herstellung von Hefe und Hefeextrakt sowie der Zubereitung und Fermentierung von Melasse

02 04 Abfälle aus der Zuckerherstellung

02 05 Abfälle aus der Milchverarbeitung

02 06 Abfälle aus der Herstellung von Back- und Süßwaren

02 07 Abfälle aus der Herstellung von alkoholischen und alkoholfreien Getränken (ohne Kaffee, Tee und Kakao)


Abfallschlüssel (AVV)