AVV Abfallverzeichnis

Auf Basis des Abfallverzeichnisses (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) werden alle entstehenden Abfälle eingestuft und mit einer Abfallschlüsselnummer i versehen.

06 Anorganisch-chemische Prozesse

Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen


AVV-Untergruppen


06 01 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) von Säuren

06 02 Abfälle aus HZVA von Basen

06 03 Abfälle aus HZVA von Salzen, Salzlösungen und Metalloxiden

06 04 Metallhaltige Abfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 06 03 fallen

06 05 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung

06 07 Abfälle aus HZVA von schwefelhaltigen Chemikalien, aus Schwefelchemie und Entschwefelungsprozessen

06 08 Abfälle aus HZVA von Halogenen und aus der Halogenchemie

06 09 Abfälle aus HZVA von Silizium und Siliziumverbindungen

06 10 Abfälle aus HZVA von stickstoffhaltigen Chemikalien aus der Stickstoffchemie und der Herstellung von Düngemitteln

06 11 Abfälle aus der Herstellung von anorganischen Pigmenten und Farbgebern

06 13 Abfälle aus anorganischen chemischen Prozessen a. n. g.


Abfallschlüssel (AVV)