AVV Abfallverzeichnis
Auf Basis des Abfallverzeichnisses (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) werden alle entstehenden Abfälle eingestuft und mit einer Abfallschlüsselnummer i versehen.
- 01 Behandlung von Bodenschätzen
- 02 Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft, Jagd
- 03 Holzbearbeitung und Herstellung von Zellstoffen
- 04 Leder-, Pelz- und Textilindustrie
- 05 Erdölraffination, Erdgasreinigung, Kohlepyrolyse
- 06 Anorganisch-chemische Prozesse
- 07 Organisch-chemische Prozesse
- 08 Beschichtungen, Klebstoffe, Druckfarben
- 09 Fotografische Industrie
- 10 Thermische Prozesse
- 11 Chemische Oberflächenbearbeitung
- 12 Physikalische Oberflächenbearbeitung
- 13 Öl und flüssige Brennstoffe
- 14 Organische Lösemittel, Kühlmittel, Treibgase
- 15 Verpackungen, Aufsaugmassen, Filtermaterial
- 16 Abfälle, die nicht im Verzeichnis stehen
- 17 Bau und Abbruch
- 18 Humanmedizinische, tierärztliche Versorgung
- 19 Abfall- und Abwasserbehandlungsanlagen
- 20 Siedlungsabfälle, auch getrennte Fraktionen
09 Fotografische Industrie
Abfälle aus der fotografischen Industrie
AVV-Untergruppen
09 01 Abfälle aus der fotografischen Industrie
Abfallschlüssel (AVV)
- 09 01 01 Entwickler und Aktivatorenlösungen auf Wasserbasis
- 09 01 02 Offsetdruckplatten-Entwicklerlösungen auf Wasserbasis
- 09 01 03 Entwicklerlösungen auf Lösemittelbasis
- 09 01 04 Fixierbäder
- 09 01 05 Bleichlösungen und Bleich-Fixier-Bäder
- 09 01 06 silberhaltige Abfälle aus der betriebseigenen Behandlung fotografischer Abfälle
- 09 01 07 Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten
- 09 01 08 Filme und fotografische Papiere, die kein Silber und keine Silberverbindungen enthalten
- 09 01 10 Einwegkameras ohne Batterien
- 09 01 11 Einwegkameras mit Batterien, die unter 16 06 01, 16 06 02 oder 16 06 03 fallen
- 09 01 12 Einwegkameras mit Batterien mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 11 fallen
- 09 01 13 wässrige flüssige Abfälle aus der betriebseigenen Silberrückgewinnung mit Ausnahme derjenigen, die unter 09 01 06 fallen
- 09 01 99 Abfälle a. n. g.