AVV Abfallverzeichnis

Auf Basis des Abfallverzeichnisses (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) werden alle entstehenden Abfälle eingestuft und mit einer Abfallschlüsselnummer i versehen.

10 Thermische Prozesse

Abfälle aus thermischen Prozessen


AVV-Untergruppen


10 01 Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19)

10 02 Abfälle aus der Eisen- und Stahlindustrie

10 03 Abfälle aus der thermischen Aluminium-Metallurgie

10 04 Abfälle aus der thermischen Bleimetallurgie

10 05 Abfälle aus der thermischen Zinkmetallurgie

10 06 Abfälle aus der thermischen Kupfermetallurgie

10 07 Abfälle aus der thermischen Silber-, Gold- und Platinmetallurgie

10 08 Abfälle aus sonstiger thermischer Nichteisenmetallurgie

10 09 Abfälle vom Gießen von Eisen und Stahl

10 10 Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen

10 11 Abfälle aus der Herstellung von Glas und Glaserzeugnissen

10 12 Abfälle aus der Herstellung von Keramikerzeugnissen und keramischen Baustoffen wie Ziegeln, Fliesen, Steinzeug

10 13 Abfälle aus der Herstellung von Zement, Branntkalk, Gips und Erzeugnissen aus diesen

10 14 Abfälle aus Krematorien


Abfallschlüssel (AVV)