AVV Abfallverzeichnis
Auf Basis des Abfallverzeichnisses (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) werden alle entstehenden Abfälle eingestuft und mit einer Abfallschlüsselnummer i versehen.
- 01 Behandlung von Bodenschätzen
- 02 Landwirtschaft, Gartenbau, Forstwirtschaft, Jagd
- 03 Holzbearbeitung und Herstellung von Zellstoffen
- 04 Leder-, Pelz- und Textilindustrie
- 05 Erdölraffination, Erdgasreinigung, Kohlepyrolyse
- 06 Anorganisch-chemische Prozesse
- 07 Organisch-chemische Prozesse
- 08 Beschichtungen, Klebstoffe, Druckfarben
- 09 Fotografische Industrie
- 10 Thermische Prozesse
- 11 Chemische Oberflächenbearbeitung
- 12 Physikalische Oberflächenbearbeitung
- 13 Öl und flüssige Brennstoffe
- 14 Organische Lösemittel, Kühlmittel, Treibgase
- 15 Verpackungen, Aufsaugmassen, Filtermaterial
- 16 Abfälle, die nicht im Verzeichnis stehen
- 17 Bau und Abbruch
- 18 Humanmedizinische, tierärztliche Versorgung
- 19 Abfall- und Abwasserbehandlungsanlagen
- 20 Siedlungsabfälle, auch getrennte Fraktionen
14 Organische Lösemittel, Kühlmittel, Treibgase
Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln und Treibgasen (außer 07 und 08)
AVV-Untergruppen
14 06 Abfälle aus organischen Lösemitteln, Kühlmitteln sowie Schaum- und Aerosoltreibgasen
Abfallschlüssel (AVV)
- 14 06 01 Fluorchlorkohlenwasserstoffe, HFCKW, HFKW
- 14 06 02 andere halogenierte Lösemittel und Lösemittelgemische
- 14 06 03 andere Lösemittel und Lösemittelgemische
- 14 06 04 Schlämme oder feste Abfälle, die halogenierte Lösemittel enthalten
- 14 06 05 Schlämme oder feste Abfälle, die andere Lösemittel enthalten