AVV Abfallverzeichnis

Auf Basis des Abfallverzeichnisses (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) werden alle entstehenden Abfälle eingestuft und mit einer Abfallschlüsselnummer i versehen.

16 Abfälle, die nicht im Verzeichnis stehen

Abfälle, die nicht anderswo im Verzeichnis aufgeführt sind


AVV-Untergruppen


16 01 Altfahrzeuge verschiedener Verkehrsträger (einschließlich mobiler Maschinen) und Abfälle aus der Demontage von Altfahrzeugen sowie der Fahrzeugwartung (außer 13, 14, 16 06 und 16 08)

16 02 Abfälle aus elektrischen und elektronischen Geräten

16 03 Fehlchargen und ungebrauchte Erzeugnisse

16 04 Explosivabfälle

16 05 Gase in Druckbehältern und gebrauchte Chemikalien

16 06 Batterien und Akkumulatoren

16 07 Abfälle aus der Reinigung von Transport- und Lagertanks und Fässern (außer 05 und 13)

16 08 Gebrauchte Katalysatoren

16 09 Oxidierende Stoffe

16 10 Wässrige flüssige Abfälle zur externen Behandlung

16 11 Gebrauchte Auskleidungen und feuerfeste Materialien


Abfallschlüssel (AVV)