AVV Abfallverzeichnis

Auf Basis des Abfallverzeichnisses (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) werden alle entstehenden Abfälle eingestuft und mit einer Abfallschlüsselnummer i versehen.

18 Humanmedizinische, tierärztliche Versorgung

Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung (ohne Küchen- und Restaurantabfälle, die nicht aus der unmittelbaren Krankenpflege stammen)


AVV-Untergruppen


18 01 Abfälle aus der Geburtshilfe, Diagnose, Behandlung oder Vorbeugung von Krankheiten beim Menschen

18 02 Abfälle aus Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren


Abfallschlüssel (AVV)