AVV Abfallverzeichnis

Auf Basis des Abfallverzeichnisses (Abfallverzeichnis-Verordnung – AVV) werden alle entstehenden Abfälle eingestuft und mit einer Abfallschlüsselnummer i versehen.

20 Siedlungsabfälle, auch getrennte Fraktionen

Siedlungsabfälle (Haushaltsabfälle und ähnliche gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus Einrichtungen), einschließlich getrennt gesammelter Fraktionen


AVV-Untergruppen


20 01 Getrennt gesammelte Fraktionen (außer 15 01)

20 02 Garten- und Parkabfälle (einschließlich Friedhofsabfälle)

20 03 Andere Siedlungsabfälle


Abfallschlüssel (AVV)