AVV 04 01 08
chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne)
Diesen Abfall entsorgenDie AVV Nummer 040108 gehört zur Hauptkategorie 04
Die folgenden AVV Nummern sind Untergruppen
04 01Abfälle aus der Leder- und Pelzindustrie
Zu dieser Gruppe gehören folgende AVV Schlüssel
- 04 01 01 Fleischabschabungen und Häuteabfälle
- 04 01 02 geäschertes Leimleder
- 04 01 03 Entfettungsabfälle, lösemittelhaltig, ohne flüssige Phase
- 04 01 04 chromhaltige Gerbereibrühe
- 04 01 05 chromfreie Gerbereibrühe
- 04 01 06 chromhaltige Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
- 04 01 07 chromfreie Schlämme, insbesondere aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung
- 04 01 08 chromhaltige Abfälle aus gegerbtem Leder (Abschnitte, Schleifstaub, Falzspäne)
- 04 01 09 Abfälle aus der Zurichtung und dem Finish
- 04 01 99 Abfälle a. n. g.
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