AVV 10 01 20
Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
Diesen Abfall entsorgenDie AVV Nummer 100120 gehört zur Hauptkategorie 10
Die folgenden AVV Nummern sind Untergruppen
10 01Abfälle aus Kraftwerken und anderen Verbrennungsanlagen (außer 19)
Zu dieser Gruppe gehören folgende AVV Schlüssel
- 10 01 01 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub mit Ausnahme von Kesselstaub, der unter 10 01 04 fällt
- 10 01 02 Filterstäube aus Kohlefeuerung
- 10 01 03 Filterstäube aus Torffeuerung und Feuerung mit (unbehandeltem) Holz
- 10 01 04 Filterstäube und Kesselstaub aus Ölfeuerung
- 10 01 05 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in fester Form
- 10 01 07 Reaktionsabfälle auf Calciumbasis aus der Rauchgasentschwefelung in Form von Schlämmen
- 10 01 09 Schwefelsäure
- 10 01 13 Filterstäube aus emulgierten, als Brennstoffe verwendeten Kohlenwasserstoffen
- 10 01 14 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten
- 10 01 15 Rost- und Kesselasche, Schlacken und Kesselstaub aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 14 fallen
- 10 01 16 Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung, die gefährliche Stoffe enthalten
- 10 01 17 Filterstäube aus der Abfallmitverbrennung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 16 fallen
- 10 01 18 Abfälle aus der Abgasbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
- 10 01 19 Abfälle aus der Abgasbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 05, 10 01 07 und 10 01 18 fallen
- 10 01 20 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung, die gefährliche Stoffe enthalten
- 10 01 21 Schlämme aus der betriebseigenen Abwasserbehandlung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 20 fallen
- 10 01 22 wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung, die gefährliche Stoffe enthalten
- 10 01 23 wässrige Schlämme aus der Kesselreinigung mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 01 22 fallen
- 10 01 24 Sande aus der Wirbelschichtfeuerung
- 10 01 25 Abfälle aus der Lagerung und Vorbereitung von Brennstoffen für Kohlekraftwerke
- 10 01 26 Abfälle aus der Kühlwasserbehandlung
- 10 01 99 Abfälle a. n. g.
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