AVV 10 10 14
Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen
Diesen Abfall entsorgenDie AVV Nummer 101014 gehört zur Hauptkategorie 10
Die folgenden AVV Nummern sind Untergruppen
10 10Abfälle vom Gießen von Nichteisenmetallen
Zu dieser Gruppe gehören folgende AVV Schlüssel
- 10 10 03 Ofenschlacke
- 10 10 05 gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande vor dem Gießen
- 10 10 06 Gießformen und -sande vor dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 05 fallen
- 10 10 07 gefährliche Stoffe enthaltende Gießformen und -sande nach dem Gießen
- 10 10 08 Gießformen und -sande nach dem Gießen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 07 fallen
- 10 10 09 Filterstaub, der gefährliche Stoffe enthält
- 10 10 10 Filterstaub mit Ausnahme desjenigen, der unter 10 10 09 fällt
- 10 10 11 andere Teilchen, die gefährliche Stoffe enthalten
- 10 10 12 Teilchen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 11 fallen
- 10 10 13 Abfälle von Bindemitteln, die gefährliche Stoffe enthalten
- 10 10 14 Abfälle von Bindemitteln mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 13 fallen
- 10 10 15 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen, die gefährliche Stoffe enthalten
- 10 10 16 Abfälle aus rissanzeigenden Substanzen mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 10 15 fallen
- 10 10 99 Abfälle a. n. g.
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