AVV 18 01 03
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden
Diesen Abfall entsorgenDie AVV Nummer 180103 gehört zur Hauptkategorie 18
Die folgenden AVV Nummern sind Untergruppen
Zu dieser Gruppe gehören folgende AVV Schlüssel
- 18 01 01 spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03)
- 18 01 02 Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven (außer 18 01 03)
- 18 01 03 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden
- 18 01 04 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)
- 18 01 06 Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
- 18 01 07 Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen
- 18 01 08 zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
- 18 01 09 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen
- 18 01 10 Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin
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