AVV 18 01 04
Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)
Diesen Abfall entsorgenDie AVV Nummer 180104 gehört zur Hauptkategorie 18
Die folgenden AVV Nummern sind Untergruppen
Zu dieser Gruppe gehören folgende AVV Schlüssel
- 18 01 01 spitze oder scharfe Gegenstände (außer 18 01 03)
- 18 01 02 Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven (außer 18 01 03)
- 18 01 03 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden
- 18 01 04 Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)
- 18 01 06 Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten
- 18 01 07 Chemikalien mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 06 fallen
- 18 01 08 zytotoxische und zytostatische Arzneimittel
- 18 01 09 Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 18 01 08 fallen
- 18 01 10 Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin
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