Für Hersteller, Inverkehrbringer und
Importeure von Batterien und Akkus gelten verschiedene Verpflichtungen durch
das Batteriegesetz (BattG). Wertvolle Stoffe aus Batterien und Akkus
sollen durch die gesetzlichen Pflichten recycelt und dem Wertstoffkreislauf
wieder zugeführt werden.

Darum sind wir für Sie
der richtige Entsorgungs­dienstleister

Wir unterstützen Sie dabei, sämtliche Verpflichtungen durch das BattG zu
erfüllen. Wir bieten Ihnen fachkundige Beratung und höchste Transparenz.
Darüber hinaus übernehmen wir in Ihrem Namen sämtliche
administrativen Aufgaben
. Damit Ihr Aufwand kalkulierbar und
nachvollziehbar ist, ermöglichen wir Ihnen eine vollumfängliche
Kostenkontrolle.
Sämtliche Kosten, die durch die Abholkoordination der stiftung ear
entstehen, sind selbstverständlich inkludiert.

Gemeinsam erarbeiten wir ein maßgeschneidertes Entsorgungskonzept, welches zu Ihrem Unternehmen passt. Unsere langjährige Erfahrung und unser bundesweit tätiges Netzwerk aus Entsorgungs- und Recyclingbetrieben ermöglichen es uns, für jeden Hersteller, Inverkehrbringer und Importeur die passende Lösung zu stellen.

Unsere Leistungen im Überblick

Ihre Vorteile bei Zentek

Darum sind wir der beste Ansprechpartner.

Umfangreiches
Reporting an zuständige Behörden

Individuelle 
Entsorgungs- und Sortierkonzepte

Zusammenarbeit
mit zertifizierten Rücknahmesystemen

Bundesweite
Entsorgungslösungen aus einer Hand

Langjähriges 
Know-How

Persönliche
und individuelle Beratung

Wünschen Sie sich ein individuelles Entsorgungs­konzept?

Wünschen Sie sich ein
individuelles Entsorgungs­konzept?

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir für Sie die passende Lösung.

Batterien
fachmännisch entsorgen

Hersteller, Inverkehrbringer und Importeure von Batterien und Akkus sind zur Registrierung bei der stiftung ear sowie zur fachgerechten Entsorgung ausgedienter Batterien und Akkus verpflichtet. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und die Wertstoffe aus Ihren Batterien und Akkus im Kreislauf zu halten.

Das Batteriegesetz
in Deutschland

Seit 2009 gilt in Deutschland das Batteriegesetz (kurz BattG). Es setzt hierzulande die europäische Batterierichtlinie (BATT) zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und umweltverträglichen Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren um. Da jedes Land der EU über eigene Batterie-Gesetzgebungen verfügt, gilt das Batteriegesetz nur in Deutschland. Durch die Umsetzung der gesetzlichen Pflichten soll die Rücknahmequote von Batterien und Akkus steigen. Enthaltene Wertstoffe können durch Recyclingverfahren dem Kreislauf wieder zugeführt werden und umwelt- und gesundheitsgefährdende Stoffe können fachgerecht entsorgt werden.

Welche Produkte sind vom BattG betroffen?

Das Batteriegesetz betrifft sowohl nicht-wiederaufladbare Batterien Primärbatterien als auch aufladbare Batterien (Sekundärbatterien und Akkus), die entweder als solche in den Handel kommen oder fest verbaut sind. Die Einteilung von Batterien erfolgt in drei Klassen: Industriebatterien, Fahrzeugbatterien und Gerätebatterien.

Für wen gelten die gesetzlichen Pflichten nach BattG?

Von den Verpflichtungen durch das BattG sind Unternehmen betroffen, die gewerbsmäßig Batterien oder Akkus erstmals in Deutschland in Verkehr bringen. Neben der Produktion zählen dazu auch der Import sowie der Vertrieb von Eigenmarken. Diese Unternehmen gelten als Hersteller und müssen sich als solche für alle Batteriemarken und Batteriearten, die Sie in Deutschland in Verkehr bringen, im Batterie-Register der stiftung ear registrieren. Gleiches gilt für ausländische Anbieter ohne Unternehmenssitz in Deutschland.

Welche Verpflichtungen
habe ich nach dem BattG?

Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer von Batterien müssen deren Rücknahme und fachgerechte Entsorgung sicherstellen. Für Händler, die Batterien zum Verkauf anbieten, gilt außerdem eine Rücknahmepflicht für Altbatterien. Hersteller von Gerätebatterien müssen sich einem bundesweit tätigen Rücknahmesystem anschließen. Darüber hinaus müssen Batterien und Akkus korrekt gekennzeichnet sein und Pflichthinweise tragen, die für Endverbraucherinnen und Endverbraucher eindeutig erkennbar sind. Hier gelten besondere Kennzeichnungsvorgaben für Batterien mit gefährlichen Stoffen.
Alte leere Batterien werden in einen Batterien Sammelbehälter gegeben.

Wie muss ich nach BattG vorgehen?

Wie muss ich
nach BattG vorgehen?

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Batterien rechtssicher zu entsorgen.

Die Registrierung bei der stiftung ear muss erfolgen, noch bevor ein Unternehmen Batterien oder Akkus in Deutschland erstmals in Verkehr bringt. Außerdem muss die Mengenmeldung über die in Verkehr gebrachten Batterien und Akkus an ein Rücknahmesystem erfolgen, beispielsweise die Stiftung GRS Batterien. Das BattG erlaubt Herstellern, sich Dritter wie der Zentek zu bedienen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Darüber hinaus sind wir von der stiftung ear als Bevollmächtigter anerkennt und somit berechtigt, für ausländische Hersteller sämtliche Aufgaben innerhalb Deutschlands zu übernehmen.

Für fachliche Fragen und Angebote steht Ihnen Ihre persönliche Ansprechpartnerin Lena Elkendorf zur Verfügung.
Lena Elkendorf
Account Managerin
lena.elkendorf@zentek.de
+49 2203 8987-418

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Wir sind für Sie da.

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Ansprechpartnerin
Lena Elkendorf
Account Managerin
lena.elkendorf@zentek.de
+49 2203 8987-418