Die EU-Kommission hat die „Packaging and Packaging Waste Regulation“ (PPWR) ins Leben gerufen, um Verpackungsabfälle zu reduzieren, Recycling zu verbessern und nachhaltige Verpackungslösungen zu fördern. Die PPWR bringt zahlreiche neue Vorschriften für Unternehmen mit sich, die Verpackungen in Verkehr bringen. Sie setzt klare Grenzwerte für schädliche Substanzen in Verpackungen, darunter Schwermetalle und persistente organische Schadstoffe, um gesundheitliche Risiken zu minimieren und eine sichere Wiederverwendung von Materialien zu gewährleisten. Zudem müssen Verpackungen recyclingfreundlich gestaltet sein, sodass sie möglichst hochwertig recycelt werden können. Verbindliche Mindestquoten für den Einsatz von recyceltem Kunststoff sollen die Kreislaufwirtschaft fördern und die Abhängigkeit von Neuplastik reduzieren. 

PPWR: Recyclingfähigkeit steigt, biobasierte Verpackungen werden gefördert

Auch nachhaltige Alternativen wie biobasierte Verpackungen werden gefördert, müssen jedoch strenge Kriterien erfüllen, um als umweltfreundlich anerkannt zu werden. Gleichzeitig gibt es neue Vorgaben für kompostierbare Verpackungen. Diese gelten nur dann als sinnvoll, wenn sie in bestehende Sammel- und Verwertungssysteme integriert werden können. Die Verordnung fordert zudem eine effizientere Nutzung von Verpackungsmaterialien und die Reduzierung von Leerraum, um unnötige Verpackungen zu vermeiden und die Transporteffizienz zu erhöhen. Eine einheitliche Kennzeichnung von Verpackungen soll Verbrauchern helfen, sich über Recycling- und Entsorgungsmöglichkeiten zu informieren, während irreführende Umweltaussagen strenger reguliert werden. 

Die Umsetzung der PPWR wird durch nationale Behörden überwacht. Unternehmen müssen dabei sicherstellen, dass ihre Verpackungen den neuen Vorgaben entsprechen, um Sanktionen zu vermeiden. Verbindliche Sammel- und Recyclingquoten sowie Pfandsysteme (Deposit Return Schemes, DRS) spielen eine zentrale Rolle, um hohe Recyclingraten zu gewährleisten. Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) verpflichtet Unternehmen dazu, sich stärker an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling zu beteiligen. So wird sichergestellt, dass nachhaltigere Verpackungslösungen entwickelt werden.

Zusätzlich sollen Mehrwegsysteme und Nachfüllmodelle gefördert werden, um Einwegverpackungen zu reduzieren. Im Mittelpunkt steht dabei die generelle Abfallvermeidung durch eine Reduktion von Verpackungsmaterialien und den vermehrten Einsatz von wiederverwendbaren Verpackungen. Die PPWR muss zudem mit der „Single-Use Plastics Directive“ (SUPD) und nationalen Regelungen harmonisiert werden, wobei Spielraum für länderspezifische Anpassungen bleibt. 

Die PPWR stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch Chancen für nachhaltige Verpackungslösungen. Wer sich frühzeitig mit den Vorgaben auseinandersetzt, kann langfristig profitieren und einen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten. 

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