Geschäftsbereich
Hersteller, Inverkehrbringer und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten unterliegen verschiedenen Verpflichtungen durch das Elektrogesetz (ElektroG). Dadurch sollen unter anderem die in den Geräten enthaltenen Wertstoffe im Kreislauf erhalten bleiben.
- Persönliche Beratung
- Anmeldung Ihres Unternehmens
- Kurzfristige Registrierung
- Komplette Korrespondenz
- Garantiehinterlegung
- Monatliche Mengenhinterlegung