Geschäftsbereich

Für Hersteller, Inverkehrbringer und Importeure von Batterien und Akkus gelten verschiedene Verpflichtungen durch das Batteriegesetz (BattG). Wertvolle Stoffe aus Batterien und Akkus sollen durch die gesetzlichen Pflichten recycelt und dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt werden.