Sie bringen in Deutschland als Hersteller oder Vertreiber mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen in Verkehr, die nach Gebrauch im Haushalt oder ähnlichen Stellen anfallen? Dann gilt es, sich einem dualen System anzuschließen. Diese Verpflichtung (und deren Ausnahmen) regelt das Verpackungsgesetz.