Geschäftsbereich

Für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen ohne System­beteiligungs­pflicht (u.a. Transportverpackungen) werden spezielle Verpflichtungen durch das Verpackungsgesetz geregelt. Besonders die Registrierungspflicht ist mit der Novelle des VerpackG von 2021 erweitert worden.