
Schon seit dem 01.01.2015 gibt es in Frankreich das Triman-Logo. Für Onlinehändler gibt es jetzt einige entscheidende Änderungen, die sowohl für Elektrogeräte gelten als auch für das Anbringen des Logos auf den Produkten.
Recyclebare Produkte werden in Frankreich seit Januar 2015 mit dem Triman-Logo gekennzeichnet. Es soll den Verbraucher darüber informieren, dass das Produkt entweder in der Wertstoff- oder in der Altpapiertonne entsorgt wird. Ist das Logo nicht auf dem Produkt bzw. seiner Verpackung abgebildet, kann dies in den Restmüll. Auf diese Weise soll dem französischen Endverbraucher das richtige Mülltrennen vereinfacht werden.
Bisher mussten beispielsweise Haushaltsverpackungen, Möbel, Textilien, Schuhe usw. verpflichtend mit dem Triman-Logo gekennzeichnet werden. Ab dem 01. Januar 2022 gilt dies nun auch für Elektrogeräte gemäß WEEE bzw. deren Verpackungen sowie Batterien. Darüber hinaus muss bei Elektrogeräten die bereits bekannte „durchgestrichene Mülltonne“ nach wie vor abgebildet sein.
Ab dem 01.01.2021 gilt außerdem eine weitere Novelle: Das Triman-Logo muss zwingend auf dem Produkt oder dessen Verpackung abgebildet sein. Die einfache Platzierung auf der Produkt-Website reicht nicht mehr aus. Diese Änderung betrifft besonders Onlinehändler, die nach Frankreich exportieren. Hier gilt bis Januar 2022 noch eine Schonfrist für all diejenigen, die das Logo nicht selbst aufbringen können, beispielsweise weil sie nicht selbst Hersteller sind oder international dieselben Verpackungen verwenden. In diesen Fällen muss ein eindeutiger Hinweis mit dem Triman-Logo auf der Website oder auf einer eigens hierfür erstellten Unterseite zu sehen sein.
Ebenfalls ab dem 01. Januar 2021 ist die Nutzung des Grünen Punkts in Frankreich nicht mehr zulässig. Ab dem 01.04.2021 wird dies mit 100 %-igen Strafen behaftet. Ausgenommen hiervon sind verpackte Produkte und Verpackungen, die vor dem 01.04.2021 hergestellt oder importiert wurden und von einer 18-monatigen Lagerabwicklungsfrist ab dem 01.04.2021 profitieren.
Für die Anbringung des Triman-Logos gilt grundsätzlich: Es muss in Verbindung mit einer Recycling- oder Sortieranleitung aufgedruckt werden. Diese unterliegt keinen genauen Vorgaben, muss aber eindeutig verständlich und fehlerfrei sein. Das Triman-Logo selbst darf nicht farbig aufgedruckt sein. Es muss mindestens 0,6 Zentimeter breit sein, nicht kleiner als das daneben aufgedruckte Zeichen und es darf nicht von anderen visuellen Elementen überlagert werden.