Ab dem 12. August 2026 wird die Konformitätserklärung zu einer der ersten zentralen Pflichten der neuen EU-Verpackungsverordnung PPWR. Unternehmen, die Verpackungen herstellen, befüllen, importieren oder vertreiben, sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche Verpackungen betroffen sind, welche Rolle sie einnehmen und welche technischen Nachweise vorbereitet werden müssen. 

Warum die Konformitätserklärung für Unternehmen relevant wird 

Die Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR, bringt neue verbindliche Anforderungen für Verpackungen und Verpackungsabfälle in der Europäischen Union. Für Unternehmen bedeutet das: Verpackungen müssen künftig nicht nur funktional, wirtschaftlich und markenfähig sein. Sie müssen auch nachweisbar den regulatorischen Anforderungen entsprechen. 

Ein zentrales Element ist die Konformitätsbewertung. Ab dem 12. August 2026 müssen Unternehmen für jede von ihnen in Verkehr gebrachte Verpackung eine Konformitätserklärung vorhalten. Mit dieser Eigenerklärung bestätigen sie, dass die jeweilige Verpackung den relevanten Vorgaben der PPWR entspricht und die geltenden technischen Anforderungen eingehalten werden. 

Damit wird die Konformitätserklärung zu einem wichtigen Nachweis für die Verkehrsfähigkeit von Verpackungen. Erzeuger, Hersteller und Vertreiber müssen die entsprechenden Dokumente archivieren und den zuständigen Behörden auf Anfrage zur Verfügung stellen können. 

Für Unternehmen entsteht daraus ein klarer Handlungsauftrag: Die benötigten Informationen, Bewertungen und Nachweise sollten nicht erst kurz vor Inkrafttreten der Pflicht gesammelt werden. Wer frühzeitig beginnt, kann Verpackungsdaten strukturiert erfassen, Lieferanten einbinden und notwendige Anpassungen an Material, Design oder Kennzeichnung besser planen. 

Was unter technischer Dokumentation zu verstehen ist 

Die technische Dokumentation dient dazu, die Einhaltung der PPWR-Anforderungen nachvollziehbar zu belegen. Sie ist die Grundlage dafür, dass Unternehmen ihre Konformitätserklärung belastbar abgeben können. 

Welche konkreten Einzeldokumente je Verpackungsart erforderlich sind, lässt sich auf Basis der vorliegenden Quellen nicht abschließend darstellen. Klar ist jedoch: Die technische Dokumentation muss die relevanten Anforderungen der PPWR abbilden und die Bewertung der jeweiligen Verpackung nachvollziehbar machen. 

Für die Vorbereitung sollten Unternehmen insbesondere folgende Themenbereiche berücksichtigen: 

  • Verpackungsart und Materialzusammensetzung 
  • Recyclingfähigkeit 
  • eingesetzte Rezyklatanteile 
  • Kennzeichnung 
  • mögliche Formatbeschränkungen 
  • Wiederverwendbarkeit 
  • Verpackungsminimierung und Leerraum 
  • relevante Lieferanteninformationen 
  • vorhandene Prüfberichte, Spezifikationen und technische Nachweise 

Diese Übersicht ersetzt keine abschließende rechtliche Detailprüfung. Sie zeigt jedoch, welche Datenbereiche für Unternehmen frühzeitig relevant werden können. 

Wer im Unternehmen betroffen ist 

Die PPWR betrifft verschiedene Akteure entlang des Verpackungslebenszyklus. Dazu zählen unter anderem Lieferanten, Erzeuger, Hersteller, Importeure und Vertreiber. Unternehmen sollten deshalb zunächst klären, welche Rolle oder Rollen sie nach der PPWR einnehmen. 

Besonders relevant ist die Rolle des Erzeugers. Erzeuger müssen die Konformität ihrer Verpackungen bewerten und eine technische Dokumentation erstellen. Wer Verpackungen oder verpackte Produkte herstellt oder herstellen lässt, sollte daher frühzeitig prüfen, ob und in welchem Umfang diese Pflicht auf das eigene Unternehmen zutrifft. 

Auch Lieferanten werden wichtig. Sie müssen notwendige Informationen bereitstellen, damit die Konformität bewertet werden kann. Ohne belastbare Angaben zu Material, Aufbau, Recyclingfähigkeit oder Rezyklatanteil kann die technische Dokumentation nur schwer vollständig vorbereitet werden. 

Für Importeure ist zusätzlich relevant, dass sie die Konformitätsbewertung durch den Erzeuger sicherstellen und den Konformitätsstatus während Lagerung und Transport aufrechterhalten müssen. Unternehmen, die verpackte Waren aus Drittländern in die EU einführen, sollten daher prüfen, ob die erforderlichen Nachweise vollständig und belastbar vorliegen. 

Warum Unternehmen nicht warten sollten 

Die Pflicht zur Konformitätserklärung wird zwar ab dem 12. August 2026 relevant. Die dafür notwendigen Informationen entstehen jedoch nicht automatisch. Häufig liegen Verpackungsdaten an unterschiedlichen Stellen im Unternehmen oder bei externen Lieferanten. Genau deshalb sollte die Vorbereitung frühzeitig beginnen. 

Ein strukturierter Start hilft Unternehmen dabei

  • die eigene Rolle nach PPWR zu klären
  • betroffene Verpackungen zu identifizieren
  • Spezifikationen und Materialdaten zu sammeln
  • bestehende Verpackungen zu analysieren
  • Lieferanteninformationen einzuholen
  • Nachweise vorzubereiten
  • notwendige Anpassungen rechtzeitig einzuplanen

Gerade bei komplexen Verpackungsportfolios, internationalen Lieferketten oder importierten Waren kann die Beschaffung der erforderlichen Informationen Zeit in Anspruch nehmen. Wer früh beginnt, reduziert das Risiko von Datenlücken, kurzfristigem Umsetzungsdruck und möglichen Verzögerungen bei der Verkehrsfähigkeit von Verpackungen. 

Welche Verpackungsanforderungen in die Dokumentation hineinspielen 

Die technische Dokumentation steht nicht isoliert. Sie hängt direkt mit den inhaltlichen Anforderungen der PPWR zusammen. Unternehmen sollten deshalb prüfen, welche Anforderungen für ihre jeweiligen Verpackungen relevant sind. 

Recyclingfähigkeit 

Ein zentrales Thema ist die Recyclingfähigkeit. Verpackungen werden künftig anhand ihrer Recyclingfähigkeit bewertet und in entsprechende Klassen eingestuft. Langfristig steigen die Anforderungen: Verpackungen müssen technisch sortier- und recyclingfähig sein, um weiterhin verkehrsfähig zu bleiben. 

Für Unternehmen bedeutet das: Verpackungsdesign, Materialwahl, Verbunde, Etiketten, Farben, Klebstoffe und Trennbarkeit sollten frühzeitig überprüft werden. Besonders kritisch können Verpackungen sein, bei denen einzelne Bestandteile die Sortierung oder das Recycling erschweren. 

Mindestrezyklatgehalt 

Für Kunststoffverpackungen sieht die PPWR verbindliche Mindestrezyklatanteile vor. Je nach Verpackungsart gelten unterschiedliche Quoten für 2030 und 2040. Damit wird der Einsatz von Post-Consumer-Rezyklat zu einem wichtigen Planungsfaktor. 

Unternehmen sollten frühzeitig klären, welche Kunststoffverpackungen betroffen sind, ob geeignete Rezyklatqualitäten verfügbar sind und welche Nachweise zum Rezyklatanteil künftig erforderlich werden. 

Kennzeichnung 

Auch Kennzeichnungspflichten gehören zu den relevanten PPWR-Themen. Verpackungen müssen künftig so gekennzeichnet werden, dass Materialinformationen und Entsorgungshinweise nachvollziehbar bereitgestellt werden können. 

Die konkrete grafische und technische Umsetzung der Kennzeichnung ist auf Basis der vorliegenden Quellen nicht vollständig im Detail gedeckt. Für Unternehmen ist dennoch klar: Bestehende Verpackungen sollten daraufhin geprüft werden, ob Kennzeichnung, Datenbereitstellung und Verpackungsinformationen künftig angepasst werden müssen. 

Verpackungsminimierung und Leerraum 

Die PPWR enthält auch Vorgaben zur Verpackungsminimierung. Bei Um-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen darf der Leerraumanteil ab 2030 höchstens 50 Prozent des Gesamtvolumens betragen. Wiederverwendbare Verpackungen sind von dieser Vorgabe ausgenommen. 

Unternehmen sollten daher prüfen, ob ihre Verpackungen überdimensioniert sind, ob Füllmaterial reduziert werden kann und ob Verpackungsgrößen besser an Produkt und Versandprozess angepasst werden müssen. 

Formatbeschränkungen 

Bestimmte Einwegverpackungen und Verpackungsformate dürfen künftig nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Betroffen sind unter anderem einzelne Einweg-Lebensmittelbehälter und bestimmte Kunststoffverpackungen für Portionsgrößen. 

Für Unternehmen ist wichtig, frühzeitig zu prüfen, ob einzelne Verpackungen im Sortiment von solchen Formatbeschränkungen betroffen sein könnten. 

Was Unternehmen konkret vorbereiten sollten 

1. Rollen und Verantwortlichkeiten klären 

Am Anfang steht die Frage: Welche Rolle nimmt das Unternehmen nach der PPWR ein? Unternehmen sollten prüfen, ob sie Lieferant, Erzeuger, Hersteller, Importeur oder Vertreiber sind – oder mehrere Rollen gleichzeitig erfüllen. 

Diese Rollenklärung ist entscheidend, weil sich daraus die konkreten Pflichten ableiten. Besonders bei Handelsunternehmen, Eigenmarken, Importen oder individuell entwickelten Verpackungen kann die Abgrenzung relevant sein. 

2. Verpackungsportfolio erfassen 

Unternehmen sollten eine vollständige Übersicht über ihre Verpackungen erstellen. Dazu gehören Verkaufsverpackungen, Umverpackungen, Transportverpackungen und E-Commerce-Verpackungen. 

Eine praktische Verpackungsübersicht kann folgende Angaben enthalten: 

  • Verpackungsart 
  • Material und Materialkombinationen 
  • Lieferant 
  • Einsatzbereich 
  • Zielland oder Markt 
  • Recyclingfähigkeit 
  • Rezyklatanteil 
  • Kennzeichnung 
  • vorhandene Spezifikationen 
  • vorhandene Prüfberichte oder Nachweise 

Diese Struktur ist eine praxisorientierte Empfehlung. Sie hilft, Datenlücken sichtbar zu machen und die technische Dokumentation gezielt aufzubauen. 

3. Lieferanteninformationen einholen 

Viele relevante Informationen liegen nicht ausschließlich im eigenen Unternehmen vor. Verpackungs- und Materiallieferanten sollten daher frühzeitig eingebunden werden. 

Wichtig sind insbesondere Angaben zu Materialzusammensetzung, technischen Spezifikationen, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteilen, Prüfberichten und gegebenenfalls Wiederverwendbarkeit. Je früher diese Informationen angefordert werden, desto besser lassen sich offene Punkte klären. 

4. Recyclingfähigkeit und Materialeinsatz prüfen 

Unternehmen sollten ihre Verpackungen daraufhin überprüfen, ob sie die künftigen Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz erfüllen können. 

Dabei geht es nicht nur um das Hauptmaterial. Auch Etiketten, Verschlüsse, Beschichtungen, Farben, Klebstoffe und Materialverbunde können Einfluss auf Sortierung und Recycling haben. Bei Kunststoffverpackungen kommt zusätzlich die Frage hinzu, ob die erforderlichen Rezyklatanteile künftig erreicht und nachgewiesen werden können. 

5. Nachweis- und Archivierungsprozess aufsetzen 

Die Konformitätserklärung und die technische Dokumentation müssen archiviert und auf Anfrage bereitgestellt werden können. Deshalb reicht es nicht aus, einzelne Unterlagen lose zu sammeln. 

Unternehmen sollten definieren:

  • wo Nachweise gespeichert werden
  • wer für Aktualisierung und Pflege verantwortlich ist
  • wie Lieferanteninformationen dokumentiert werden
  • wie Änderungen an Verpackungen nachverfolgt werden
  • wie schnell Unterlagen im Prüf- oder Behördenfall verfügbar sind

Die konkrete Prozessgestaltung ist eine operative Empfehlung. Sie ergibt sich aus der Pflicht, Konformitätserklärung und technische Dokumentation belastbar vorzuhalten. 

Besondere Herausforderung bei mehreren Märkten 

Unternehmen, die Verpackungen in mehreren EU-Mitgliedstaaten in Verkehr bringen, sollten zusätzlich die Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung berücksichtigen. 

Wenn ein Unternehmen Verpackungen in einem EU-Mitgliedstaat in Verkehr bringt, in dem es selbst nicht ansässig ist, kann die Benennung eines Bevollmächtigten erforderlich werden. Dieser übernimmt Verantwortung für die Einhaltung nationaler Vorschriften zur erweiterten Herstellerverantwortung. Dazu gehören unter anderem Behördenkommunikation, Dokumentation von Meldepflichten und die Erfüllung landesspezifischer Verpackungsanforderungen. 

Für international tätige Unternehmen bedeutet das: Die technische Dokumentation sollte nicht nur die Verpackung selbst betrachten, sondern auch den jeweiligen Markt, in dem die Verpackung in Verkehr gebracht wird. 

Welche Risiken bei fehlender Vorbereitung entstehen 

Fehlende oder unvollständige Konformitätsunterlagen können erhebliche Folgen haben. Zu den möglichen Risiken zählen rechtliche Sanktionen, finanzielle Belastungen, Reputationsschäden und der Marktausschluss nicht konformer Verpackungen. 

Nicht konforme Verpackungen dürfen grundsätzlich nicht mehr in Verkehr gebracht werden, sobald die jeweiligen Anforderungen gelten. Auch bereits hergestellte oder importierte Verpackungen können betroffen sein, wenn sie die relevanten Vorgaben nicht erfüllen. 

Die konkrete Bußgeldhöhe in Deutschland ist auf Basis der vorliegenden Quellen noch nicht festgelegt. Daher sollte in der Kommunikation nicht mit festen Beträgen gearbeitet werden. Klar ist jedoch: Die PPWR wird zu einem relevanten Compliance-Risiko, wenn Unternehmen die Vorbereitung zu spät beginnen. 

Fazit: Technische Dokumentation wird zum Pflichtfundament der PPWR 

Die Konformitätserklärung ist eine der ersten konkreten Pflichten, die Unternehmen unter der PPWR operativ betrifft. Sie verlangt, dass Verpackungen bewertet, technische Nachweise vorbereitet, Unterlagen archiviert und auf Anfrage bereitgestellt werden können. 

Für Unternehmen ist die technische Dokumentation damit mehr als eine formale Pflicht. Sie wird zur Grundlage dafür, Verpackungen auch künftig rechtssicher in Verkehr zu bringen. 

Wer frühzeitig startet, verschafft sich Handlungsspielraum: Rollen können geklärt, Verpackungsdaten strukturiert erfasst, Lieferanten eingebunden und notwendige Anpassungen an Material, Design oder Kennzeichnung rechtzeitig geplant werden.

Sie möchten wissen, welche Nachweise für Ihre Verpackungen vorbereitet werden sollten? 

Die Zentek Gruppe unterstützt Sie dabei, Ihre Rolle nach PPWR einzuordnen, Verpackungsdaten zu strukturieren und die nächsten Schritte zur Konformitätserklärung vorzubereiten.