Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)
Sind Sie bereit für die PPWR?
Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt eine Vielzahl an neuen Anforderungen mit sich. Als Ihr zuverlässiger Partner für Entsorgung und Recycling unterstützen wir Sie, die gesetzlichen Pflichten zu verstehen und effizient umzusetzen.
Verständlich. Rechtkonform. Zukunftssicher.
Was ist die
PPWR?
PPWR ist die Abkürzung für Packaging and Packaging Waste Regulation – zu Deutsch Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung – und bezeichnet die neue EU-Verpackungsverordnung.
Sie ersetzt die bisherige EU-Richtlinie und schreibt klare Anforderungen für die Gestaltung, Verwendung, Rücknahme und das Recycling von Verpackungen bzw. verpackten Produkten vor.
Zentrale Ziele der PPWR sind
- die Vereinheitlichung der Verpackungsvorschriften innerhalb der EU
- Ressourcenschonung durch die Reduktion von Verpackungen und Verpackungsabfällen
- das Schaffen von Kreislauflösungen mit Blick auf Recycling und Wiederverwendbarkeit
Wen betrifft die PPWR?
Die PPWR definiert erstmalig die einzelnen Rollen der Wirtschaftsakteure entlang des Lebenszyklus einer Verpackung, wobei jede Rolle mit spezifischen Pflichten einhergeht. Die eindeutige Rollenverteilung bringt Rechtsklarheit und stellt eine verursachergerechte Verantwortung sicher.
Die Rolle ergibt sich aus der Funktion, die Sie übernehmen – sprich in Abhängigkeit von Lieferung, Herstellung, Inverkehrbringung und/oder Bereitstellung von Verpackungen bzw. verpackten Produkten.

Lieferant Artikel 3.16
Jede natürliche oder juristische Person, die Verpackungen oder Verpackungsmaterial an einen Erzeuger liefert

Erzeuger Artikel 3.13
Jede natürliche oder juristische Person, die Verpackungen oder ein verpacktes Produkt herstellt oder herstellen lässt. Ausnahme: Kleinst-unternehmen (weniger als 10 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 2 Mio. Euro)

Hersteller Artikel 3.15
Jeder Erzeuger, Importeur oder Vertreiber, der Verpackungen oder ein verpacktes Produkt erstmalig national oder in einem anderen Mitgliedsstaat in Verkehr bringt oder direkt für Endabnehmer bereitstellt

Vertreiber Artikel 3.18
Jede natürliche oder juristische Person in der Lieferkette, die Verpackungen auf dem Markt bereitstellt, mit Ausnahme des Erzeugers oder des Importeurs

Importeur Artikel 3.17
Jede in der Union ansässige natürliche oder juristische Person, die Verpackungen aus einem Drittland in Verkehr bringt
Was bedeutet die PPWR
konkret für Sie?
Wenn Sie Verpackungen liefern, herstellen, befüllen, importieren, verkaufen oder einsetzen, sind Sie von der PPWR betroffen. So gelten für Sie zukünftig konkrete Verpflichtungen.
PPWR im Wandel –
Was bis 2028 noch konkretisiert wird
Die PPWR umfasst eine Vielzahl an Anforderungen, sprich Verpflichtungen und Ziele, welche noch bis 2028 um sogenannte delegierte Rechtsakten bzw. Durchführungsakten ergänzt und konkretisiert werden. Beispiele hierfür sind u. a. Festlegung von technischen Details, Design- und Sortieranforderungen oder auch Methoden zur Bewertung der Recyclingfähigkeit
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Artikel
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>300
Seiten
(gültig ab 12.08.2026)
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delegierte Rechtsakten bzw. Durchführungsakten
(erlassen bis spätestens 01.01.2026)
Ab wann müssen die
Anforderungen erfüllt werden?
Ab 12. August 2026
- Stoffe in Verpackungen
- Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
- Konformitätsbewertung
Bis 12. Februar 2028
- Biobasierte Kunststoffe
Überprüfung durch Kommission (=weitere Detaillierungen) und dann ggf. darauf aufbauend ein Gesetzgebungsvorschlag (d.h. tbd und deshalb das Fragezeichen Status quo in der Tabelle)
Ab 12. Februar 2028
- Kompostierung
Ab 12. August 2028
- Kennzeichnungspflichten für Materialzusammensetzung, Rezyklatgehalt, Sortierhinweise
Ab 12. August 2029
- Kennzeichnungspflichten für wiederverwendbare Verpackungen
Ab Januar 2030
- Abfallreduktion
- Recyclingsfähigkeit
- Mindestrezyklatanteile
- Minimierung von Verpackungen
- Wiederverwendung
- Leerraumquote
- Formate
Sind Sie bereit für die PPWR?
Lassen Sie es uns gemeinsam herausfinden.
Wir sehen die PPWR als Chance und unterstützen Sie proaktiv und umfassend bei der Übersetzung und Erfüllung Ihrer Pflichten.
Ins Gespräch kommen
Viele Unternehmen sind aktuell unsicher, welche Anforderungen die PPWR für Sie persönlich stellt – wir bringen Klarheit und begleiten Ihre Umsetzung. Vereinbaren Sie dafür einen Termin zur kostenlosen Erstberatung, oder nehmen Sie unser Angebot für einen individuellen Workshop zur PPWR wahr.
Design4Recycling
clozed loop™
Laut den Vorgaben der PPWR müssen alle Kunststoffbestandteile von Verpackungen ab 2030 einen Mindestanteil an Rezyklat (PCR) enthalten. Die Mindestprozentsätze liegen je nach Verpackungsart pro Erzeuger bei bis zu 35%. Marktanalysen zeigen, dass der zukünftige Bedarf an Kunststoffrezyklaten in Deutschland die Verfügbarkeit übersteigt (vgl. Conversio Studie, 2024).
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Rechtskonform in allen EU‑Märkten
Mit der PPWR wird die Benennung eines Bevollmächtigten verpflichtend – immer dann, wenn Unternehmen Verpackungen in einem EU-Mitgliedsstaat in Verkehr bringen, in dem sie selbst nicht ansässig sind. Wir übernehmen die Rolle des Bevollmächtigten für Sie und tragen die Verantwortung für die Einhaltung der jeweiligen nationalen PPWR-Vorgaben. Profitieren Sie von unserer Erfahrung im europäischen Marktumfeld.
PPWR kompakt
Unsere Webinare bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, in die komplexe Thematik der neuen EU-Verpackungsverordnung einzusteigen und sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Wenn Sie genau diesen Einstieg suchen, finden Sie in unserem Webinarangebot das passende Format.
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