Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR)

Sind Sie bereit für die PPWR?

Die neue EU-Verpackungsverordnung bringt eine Vielzahl an neuen Anforderungen mit sich. Als Ihr zuverlässiger Partner für Entsorgung und Recycling unterstützen wir Sie, die gesetzlichen Pflichten zu verstehen und effizient umzusetzen.
Verständlich. Rechtkonform. Zukunftssicher.

Was ist die
PPWR?

Zentrale Ziele der PPWR sind

Wen betrifft die PPWR?

Die PPWR definiert erstmalig die einzelnen Rollen der Wirtschaftsakteure entlang des Lebenszyklus einer Verpackung, wobei jede Rolle mit spezifischen Pflichten einhergeht. Die eindeutige Rollenverteilung bringt Rechtsklarheit und stellt eine verursachergerechte Verantwortung sicher.
Die Rolle ergibt sich aus der Funktion, die Sie übernehmen – sprich in Abhängigkeit von Lieferung, Herstellung, Inverkehrbringung und/oder Bereitstellung von Verpackungen bzw. verpackten Produkten.

Die Uhr tickt: PPWR kommt ab August 2026

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Was bedeutet die PPWR

konkret für Sie? 

Wenn Sie Verpackungen liefern, herstellen, befüllen, importieren, verkaufen oder einsetzen, sind Sie von der PPWR betroffen. So gelten für Sie zukünftig konkrete Verpflichtungen.

Stichtag 12. August 2026
Die PPWR gilt als EU-Verordnung direkt in jedem EU-Mitgliedsstaat – kein Umsetzungsspielraum.
Marktzugang
Nur PPWR-konforme Verpackungen dürfen künftig in Verkehr gebracht werden.
Design for Recycling
Verpackungen müssen sortier- und recyclebar sein.
Mindestanteil an Rezyklaten
Einsatz von recyceltem Kunststoff wird in vielen Verpackungen verpflichtend (Mindestquoten).
Wiederverwendbarkeit
Stufenweise Einführung von Mehrwegverpackungen und verpflichtende Rücknahmesysteme, insbesondere für Versand, Transport- und Verkaufsverpackungen.
Kennzeichnungspflicht
Einheitliche EU-weite Symbole für Entsorgung und Materialangaben (Standards).
Erweiterte Herstellerverantwortung
Unternehmen müssen sich stärker an Sammlung und Verwertung beteiligen. Im Bereich der Dualen Systeme ergibt sich z.T. ein Wechsel der Beteiligungsverantwortung.

PPWR im Wandel –
Was bis 2028 noch konkretisiert wird

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Artikel
 

13

Anhänge
 

>300

Seiten
(gültig ab 12.08.2026)

29

delegierte Rechtsakten bzw. Durchführungsakten
(erlassen bis spätestens 01.01.2026)

Ab wann müssen die
Anforderungen erfüllt werden?

Ab 12. August 2026

  • Stoffe in Verpackungen
  • Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)
  • Konformitätsbewertung

Bis 12. Februar 2028

  • Biobasierte Kunststoffe

Überprüfung durch Kommission (=weitere Detaillierungen) und dann ggf. darauf aufbauend ein Gesetzgebungsvorschlag (d.h. tbd und deshalb das Fragezeichen Status quo in der Tabelle)

Ab 12. Februar 2028

  • Kompostierung

Ab 12. August 2028

  • Kennzeichnungspflichten für Materialzusammensetzung, Rezyklatgehalt, Sortierhinweise

Ab 12. August 2029

  • Kennzeichnungspflichten für wiederverwendbare Verpackungen

Ab Januar 2030

  • Abfallreduktion
  • Recyclingsfähigkeit
  • Mindestrezyklatanteile
  • Minimierung von Verpackungen
  • Wiederverwendung
  • Leerraumquote
  • Formate

Sind Sie bereit für die PPWR?
Lassen Sie es uns gemeinsam herausfinden.

Wir sehen die PPWR als Chance und unterstützen Sie proaktiv und umfassend bei der Übersetzung und Erfüllung Ihrer Pflichten.

Ins Gespräch kommen

Viele Unternehmen sind aktuell unsicher, welche Anforderungen die PPWR für Sie persönlich stellt – wir bringen Klarheit und begleiten Ihre Umsetzung. Vereinbaren Sie dafür einen Termin zur kostenlosen Erstberatung, oder nehmen Sie unser Angebot für einen individuellen Workshop zur PPWR wahr.

Design4Recycling

Wir beraten Sie rund um die Themen Verpackungsanalyse und Verpackungsoptimierung. Dazu gehört auch das Wissen rund um ein funktionierendes design4recycling im Sinne der Kreislaufwirtschaft. Außerdem können Sie bei uns an Workshops teilnehmen, in denen Sie die Vorgänge innerhalb einer Sortieranlage kennenlernen und erfahren, was mit Verpackungen nach der Sammlung passiert.

clozed loop

Laut den Vorgaben der PPWR müssen alle Kunststoffbestandteile von Verpackungen ab 2030 einen Mindestanteil an Rezyklat (PCR) enthalten. Die Mindestprozentsätze liegen je nach Verpackungsart pro Erzeuger bei bis zu 35%. Marktanalysen zeigen, dass der zukünftige Bedarf an Kunststoffrezyklaten in Deutschland die Verfügbarkeit übersteigt (vgl. Conversio Studie, 2024).

Schaffen Sie mit unserem clozed loop™ einen geschlossenen Kreislauf und sichern Sie sich rechtzeitig Sekundärrohstoffe.

Rechtskonform in allen EU‑Märkten 

Mit der PPWR wird die Benennung eines Bevollmächtigten verpflichtend – immer dann, wenn Unternehmen Verpackungen in einem EU-Mitgliedsstaat in Verkehr bringen, in dem sie selbst nicht ansässig sind. Wir übernehmen die Rolle des Bevollmächtigten für Sie und tragen die Verantwortung für die Einhaltung der jeweiligen nationalen PPWR-Vorgaben. Profitieren Sie von unserer Erfahrung im europäischen Marktumfeld.

PPWR kompakt

Unsere Webinare bieten eine unkomplizierte Möglichkeit, in die komplexe Thematik der neuen EU-Verpackungsverordnung einzusteigen und sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Wenn Sie genau diesen Einstieg suchen, finden Sie in unserem Webinarangebot das passende Format. 

Sind Sie bereit für die PPWR?
Lassen Sie es uns gemeinsam herausfinden.

Sind Sie bereit für die PPWR?
Lassen Sie es uns gemeinsam herausfinden.

 
Dr. Mona Hagebölling
Produktmanager Dienstleistungen
mona.hageboelling
@zentek.de

+49 2203 8987 158
Vereinbaren Sie einen Termin zur kostenlosen Erstberatung oder nehmen Sie unser Angebot für einen individuellen Workshop zur PPWR wahr. Für alle Fragen und Informationen zu unseren Angeboten steht Ihnen Ihre persönliche Ansprechpartnerin Dr. Mona Hagebölling zur Verfügung.

Sie haben noch Fragen zu der PPWR?  
Schreiben Sie uns – wir melden uns umgehend. 

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Ansprechpartner
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