Ab dem 12. August 2026 treten erste Vorgaben der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in Kraft. Zur Umsetzung der daraus resultierenden Anforderungen auf nationaler Ebene hat das Bundesumweltministerium am 17. November 2025 einen Referentenentwurf für ein neues Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) vorgelegt. Dieses soll das bislang geltende Verpackungsgesetz (VerpackG) ersetzen.

Zentrale Änderungen im Überblick

Für systembeteiligungspflichtige Verpackungen bleibt die Verpflichtung zur Teilnahme an einem dualen System weiterhin bestehen. Für Verpackungen, die nicht der Systembeteiligungspflicht unterliegen, sieht der Entwurf hingegen ein alternatives Vorgehen vor: Hersteller können entweder eine eigene Rücknahmelösung einrichten oder sich einer zugelassenen Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) anschließen, die die erweiterte Herstellerverantwortung gebündelt für mehrere Hersteller wahrnimmt.

Künftig soll die Rücknahme aller Verpackungsabfälle einer Genehmigungspflicht unterliegen. Während duale Systeme für systembeteiligungspflichtige Verpackungen weiterhin von den jeweils zuständigen Landesbehörden zugelassen werden, müssen individuelle Eigenrücknahmesysteme der Hersteller sowie Organisationen für Herstellerverantwortung im Bereich nicht-systembeteiligungspflichtiger Verpackungen ein automatisiertes Zulassungsverfahren bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister durchlaufen.

Darüber hinaus ist die Einführung einer Verpackungsabgabe vorgesehen. Diese soll fünf Euro pro Tonne neu in Verkehr gebrachter Verpackungen betragen und für sämtliche Verpackungsarten gelten – unabhängig davon, ob sie systembeteiligungspflichtig sind oder nicht. Die Einnahmen sollen gezielt zur Förderung von Maßnahmen wie Mehrwegsystemen oder Wiederbefüllung eingesetzt werden.

Außerdem plant der Gesetzgeber, die Recyclingquoten für Verpackungen aus Kunststoff sowie aus Aluminium und Eisenmetallen anzuheben. Für Kunststoffverpackungen ist ab dem Jahr 2028 eine Recyclingquote von 75 % vorgesehen, wobei mindestens 70 % werkstofflich zu recyceln sind. Für Verpackungen aus Aluminium und Eisenmetallen soll die Quote künftig 95 % betragen.

Nach Abschluss der Länder- und Verbändeanhörung am 5. Dezember 2025 ist vorgesehen, dass das Bundeskabinett den Gesetzentwurf im ersten Quartal 2026 beschließt. Die parlamentarische Beratung und Verabschiedung im Bundestag sowie die Beteiligung des Bundesrates sollen im zweiten Quartal 2026 erfolgen.