Stand: September 2026

Textilien stehen vor einem grundlegenden Wandel: In der Europäischen Union wird die Verantwortung für Kleidung, Schuhe und weitere textile Produkte künftig stärker über den gesamten Lebenszyklus hinweg gedacht. Hersteller und Händler sollen nicht mehr nur für die Vermarktung ihrer Produkte verantwortlich sein. Sie werden zunehmend auch daran gemessen, wie langlebig, reparierbar und recyclingfähig diese Produkte sind – und welchen Beitrag sie am Ende ihrer Nutzungsdauer zur Sammlung und Verwertung leisten.

Für Unternehmen bedeutet das: Textilrecycling ist längst nicht mehr ausschließlich ein Thema für Kommunen, karitative Organisationen oder Entsorgungsbetriebe. Die Entwicklung betrifft ebenso Hersteller, Importeure, Händler und Onlineanbieter. Wer textile Produkte in der Europäischen Union in Verkehr bringt, sollte deshalb frühzeitig prüfen, welche Produkt- und Mengendaten vorhanden sind, wie bestehende Rücknahme- und Entsorgungsprozesse funktionieren und welche Anforderungen sich aus der erweiterten Herstellerverantwortung ergeben können.

Von der getrennten Sammlung zur erweiterten Herstellerverantwortung

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die Pflicht zur getrennten Sammlung von Textilabfällen. Sie richtet sich zunächst vor allem an Kommunen und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Ziel ist es, Textilien möglichst getrennt vom Restmüll zu erfassen, damit tragbare Kleidung wiederverwendet und andere Textilien einer geeigneten Verwertung zugeführt werden können.

Die getrennte Sammlung ist jedoch nur ein Teil der Entwicklung. Mit der Richtlinie (EU) 2025/1892 zur Änderung der Abfallrahmenrichtlinie hat die Europäische Union im Herbst 2025 erstmals gemeinsame Vorgaben für eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien und Schuhe geschaffen. Die Richtlinie ist am 16. Oktober 2025 in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen die Vorgaben in nationales Recht übertragen und eigene Systeme für die Herstellerverantwortung aufbauen.

Deutschland bereitet diese Umsetzung mit einem eigenen Textilgesetz vor. Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat dazu am 27. März 2026 ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Es sieht vor, dass Hersteller künftig die finanzielle Verantwortung für die Sammlung und Verwertung von Alttextilien übernehmen. Die konkrete Ausgestaltung des deutschen Systems ist zum Redaktionsstand dieses Beitrags noch nicht abschließend festgelegt. Für Unternehmen ist die Richtung dennoch klar: Die Verantwortung für textile Produkte endet künftig nicht mehr mit dem Verkauf.

Was bedeutet EPR für Textilien?

EPR steht für Extended Producer Responsibility, auf Deutsch erweiterte Herstellerverantwortung. Das Prinzip ist aus anderen Produktbereichen bereits bekannt. Hersteller und Inverkehrbringer übernehmen dabei Verantwortung für die Auswirkungen ihrer Produkte am Ende der Nutzungsphase. Dazu gehören insbesondere die Finanzierung oder Organisation der Sammlung, die Sortierung, die Vorbereitung zur Wiederverwendung, das Recycling und – wenn keine höherwertige Verwertung möglich ist – die ordnungsgemäße Entsorgung.

Für Textilien bedeutet das voraussichtlich, dass Unternehmen sich an einem anerkannten System der Herstellerverantwortung beteiligen oder entsprechende Verpflichtungen auf andere gesetzlich vorgesehene Weise erfüllen müssen. Die Herstellerbeiträge sollen dazu beitragen, Sammel- und Verwertungsstrukturen zu finanzieren und die textile Kreislaufwirtschaft weiterzuentwickeln.

Dabei geht es nicht nur um die Frage, wie viele Textilien gesammelt werden. Entscheidend ist auch, was mit den gesammelten Mengen anschließend geschieht. Wiederverwendung hat grundsätzlich Vorrang vor Recycling. Textilien, die nicht mehr getragen werden können, sollen möglichst hochwertig verwertet werden. Dafür müssen die Materialzusammensetzung, der Zustand und die geeigneten Verwertungswege bekannt sein.

Welche Produkte sind betroffen?

Nach den bisherigen europäischen und deutschen Planungen sollen insbesondere Bekleidung, Bekleidungszubehör, Heimtextilien und Schuhe erfasst werden. Dazu können beispielsweise Kleidungsstücke, Arbeits- und Berufskleidung, Bettwäsche, Handtücher, Vorhänge oder vergleichbare textile Produkte gehören. Für die genaue Einordnung werden die jeweils geltenden Produktdefinitionen und Zoll- beziehungsweise Warencodes maßgeblich sein.

Unternehmen sollten deshalb nicht allein auf allgemeine Produktkategorien vertrauen. Sinnvoll ist eine systematische Prüfung des eigenen Sortiments: Welche Produkte enthalten textile Materialien? Werden sie in Deutschland oder in anderen EU-Mitgliedstaaten angeboten? Wer gilt rechtlich als Hersteller oder Inverkehrbringer? Und liegen belastbare Angaben zu Gewicht, Material und Absatzmengen vor?

Eine besondere Rolle spielt die Abgrenzung zwischen gebrauchten Textilien und Textilabfällen. Tragfähige Kleidung, die beispielsweise über Secondhand-Läden, Kleiderkammern oder karitative Sammlungen weitergegeben wird, ist nicht automatisch Abfall. Sobald Textilien jedoch nicht mehr zur Weitergabe bestimmt sind oder aufgrund ihres Zustands entsorgt werden müssen, greifen die abfallrechtlichen Anforderungen. Diese Unterscheidung ist für die Organisation von Sammlung, Sortierung und Nachweisführung von großer Bedeutung.

Warum Produkt- und Mengendaten jetzt wichtiger werden

Die künftige textile Herstellerverantwortung wird Unternehmen vor allem bei der Datenqualität fordern. Für die Ermittlung von Beiträgen, Meldungen und Nachweisen müssen Unternehmen voraussichtlich nachvollziehbar dokumentieren können, welche Mengen sie in Verkehr bringen. Je nach Ausgestaltung des nationalen Systems können darüber hinaus Informationen zur Produktart, Materialzusammensetzung oder Recyclingfähigkeit relevant werden.

In vielen Unternehmen liegen diese Informationen heute bereits vor, allerdings verteilt über verschiedene Systeme. Produktdaten befinden sich beispielsweise im Warenwirtschaftssystem, Verkaufszahlen im ERP-System, Materialinformationen bei Einkauf oder Produktentwicklung und Angaben zu Retouren oder Rücknahmen in separaten Anwendungen. Für eine belastbare EPR-Abwicklung müssen diese Daten zusammengeführt, geprüft und über längere Zeit nachvollziehbar gehalten werden.

Das betrifft nicht nur große Modelabels. Auch Händler, Importeure, Marktplätze und Unternehmen mit Eigenmarken sollten frühzeitig klären, welche Rolle sie innerhalb der Lieferkette einnehmen. Wer Produkte aus einem Nicht-EU-Land direkt auf dem europäischen Markt anbietet, muss die eigenen Pflichten besonders sorgfältig prüfen. Gleiches gilt für Unternehmen, die über mehrere Vertriebskanäle oder in mehreren Mitgliedstaaten verkaufen.

Eine belastbare Datenbasis hilft dabei nicht nur bei der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen. Sie schafft auch Transparenz über das eigene Sortiment. Unternehmen können erkennen, welche Materialien besonders häufig eingesetzt werden, wo Mischgewebe die Verwertung erschweren oder welche Produktgruppen sich für Reparatur, Wiederverwendung oder Faser-zu-Faser-Recycling eignen.

Ökomodulation: Wird nachhaltigeres Design künftig günstiger?

Die europäischen Vorgaben sehen vor, dass Beiträge zur Herstellerverantwortung stärker an Nachhaltigkeitskriterien ausgerichtet werden können. Dieses Prinzip wird als Ökomodulation bezeichnet. Produkte mit einer längeren Lebensdauer, einer besseren Reparierbarkeit oder einer höheren Recyclingfähigkeit könnten künftig anders bewertet werden als kurzlebige oder schwer verwertbare Produkte.

Damit wird die Entsorgung zu einem Thema, das bereits bei der Produktentwicklung beginnt. Materialauswahl, Nähte, Beschichtungen, Farbstoffe, Verschlüsse und Materialmischungen können Einfluss darauf haben, ob ein Textil später gut sortiert, repariert oder recycelt werden kann. Ein Produkt, das aus schwer trennbaren Materialverbünden besteht, stellt Sortierer und Recycler vor andere Herausforderungen als ein Produkt mit klar dokumentierter und gut verwertbarer Materialzusammensetzung.

Für Hersteller entsteht daraus eine doppelte Aufgabe. Sie müssen einerseits die künftigen Anforderungen an Meldung, Finanzierung und Nachweisführung erfüllen. Andererseits sollten sie ihre Produktentwicklung darauf ausrichten, Abfälle möglichst zu vermeiden und textile Materialien länger im Kreislauf zu halten. Die Frage lautet dann nicht mehr nur: Wie lässt sich ein Textil verkaufen? Sondern auch: Wie lässt es sich möglichst lange nutzen, reparieren, wiederverwenden und am Ende hochwertig verwerten?

Was Unternehmen jetzt vorbereiten können

Auch wenn wichtige Details der deutschen Umsetzung noch ausstehen, können Unternehmen bereits heute mit der Vorbereitung beginnen. Ein erster Schritt ist eine strukturierte Bestandsaufnahme des eigenen Textilsortiments. Dabei sollten Produktgruppen, Absatzmärkte, Materialzusammensetzungen und Mengen erfasst werden. Ebenso wichtig ist die Klärung, welche Gesellschaft innerhalb einer Unternehmensgruppe als Hersteller, Importeur oder Händler auftritt.

Anschließend sollten die vorhandenen Datenprozesse geprüft werden. Lassen sich die relevanten Mengen je Produktgruppe und Vertriebsweg nachvollziehbar ermitteln? Sind Lieferanteninformationen vollständig? Werden Retouren, Ausschuss und nicht verkaufte Ware separat erfasst? Gibt es einen zentralen Verantwortlichen für EPR-Themen? Und können die Daten im Bedarfsfall revisionssicher ausgewertet werden?

Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf bestehende Rücknahme- und Entsorgungsprozesse. Unternehmen mit Filialen, Lagern, Produktionsstandorten oder vielen Verkaufsstellen sollten prüfen, wo textile Abfälle anfallen, wie sie gesammelt werden und welche Nachweise dazu vorliegen. Eine einheitliche Steuerung über mehrere Standorte kann dabei helfen, Mengen zu bündeln, Prozesse zu standardisieren und Verwertungswege besser zu dokumentieren.

Besonders wichtig ist, rechtliche Pflichten und freiwillige Nachhaltigkeitsmaßnahmen nicht miteinander zu vermischen. Secondhand-Angebote, Reparaturprogramme, Rücknahmekampagnen oder der Einsatz von Recyclingfasern können wertvolle Beiträge zur Kreislaufwirtschaft leisten. Sie ersetzen jedoch nicht automatisch die formalen Anforderungen einer künftigen Herstellerverantwortung. Entscheidend ist, wie die jeweiligen gesetzlichen Regelungen final ausgestaltet werden.

Die Rolle digitaler Entsorgungsprozesse

Mit der erweiterten Herstellerverantwortung wächst auch die Bedeutung digitaler Entsorgungs- und Nachweissysteme. Unternehmen benötigen eine nachvollziehbare Verbindung zwischen dem Produkt, der in Verkehr gebrachten Menge, der Sammlung und dem anschließenden Verwertungsweg. Je komplexer die Lieferkette und je größer die Zahl der Standorte, desto schwieriger wird eine rein manuelle Verwaltung über E-Mails, Tabellen und einzelne Dokumente.

Digitale Lösungen können dabei unterstützen, Entsorgungsaufträge zentral zu steuern, Mengen und Kosten standortbezogen auszuwerten sowie Nachweise strukturiert abzulegen. Für Hersteller und Händler entsteht so eine Datenbasis, die nicht nur operative Entsorgungsprozesse unterstützt, sondern auch für Compliance, Nachhaltigkeitsmanagement und interne Berichte genutzt werden kann.

Fazit: Jetzt die Datengrundlage schaffen

Die neue textile Herstellerverantwortung wird den Markt schrittweise verändern. Die Europäische Union hat den rechtlichen Rahmen gesetzt, Deutschland arbeitet an der nationalen Umsetzung. Für Hersteller, Händler und Importeure ist jetzt der richtige Zeitpunkt, die eigenen Produkte, Mengen und Prozesse zu analysieren.

Wer frühzeitig für eine verlässliche Datenbasis sorgt, kann die weitere Entwicklung besser bewerten und später schneller auf konkrete Melde- und Finanzierungspflichten reagieren. Gleichzeitig eröffnet die Auseinandersetzung mit Textilrecycling die Chance, Produkte und Prozesse grundlegend zu verbessern. Langlebige Materialien, reparierbare Designs, klare Produktinformationen und dokumentierte Verwertungswege sind nicht nur Antworten auf neue Regulierung. Sie sind zentrale Voraussetzungen für eine funktionierende textile Kreislaufwirtschaft.

Zentek hält Sie auf dem neusten Stand und informiert über die neusten Änderungen zum Thema Textilrecycling.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert über den aktuellen Entwicklungsstand und stellt keine Rechtsberatung dar. Die konkreten Pflichten ergeben sich aus den jeweils geltenden europäischen und nationalen Vorschriften.