Die Europäische Kommission hat ihre ausführliche Stellungnahme zum Entwurf des Verpackungsrechts-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) zurückgenommen. Damit entfällt die dadurch ausgelöste Verlängerung der Stillhaltefrist im Notifizierungsverfahren. Eine Verabschiedung des Gesetzes vor dem Geltungsbeginn der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) am 12. August 2026 ist damit grundsätzlich wieder möglich.

Zuvor hatte die Bundesregierung die Kritik aus Brüssel an mehreren Begriffsbestimmungen sowie am Herstellerregister zurückgewiesen. Nach Auffassung der Bundesregierung beruhten die Einwände teilweise auf Übersetzungsfragen und Missverständnissen des deutschen Verpackungsrechts. Die Kommission hatte insbesondere Bedenken zu den Begriffen „stoffliches Recycling“, „Vertreiber“ und „Kunststoffverpackung“ sowie zu Regelungen rund um Herstellerregister und Berichtspflichten im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung geäußert.

Durch die Rücknahme sinkt das Risiko einer rechtlichen Übergangslücke: Ohne diese Entscheidung hätte das VerpackDG wegen der verlängerten Stillhaltefrist voraussichtlich nicht mehr rechtzeitig zum PPWR-Geltungsbeginn in Kraft treten können.