Informationen zum Verpackungs-durchführungsgesetz
Seit 2019 gilt in Deutschland das Verpackungsgesetz (VerpackG). Ab dem 12. August 2026 wird es durch die PPWR in Verbindung mit dem VerpackDG abgelöst. Aktuelle Informationen finden Sie auf unserer PPWR-Seite.
Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen sind durch das Verpackungsgesetz dazu verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren. Davon betroffen sind sowohl Unternehmen im Bereich der Verkaufsverpackungen als auch solche, die Transportverpackungen, ebenso wie Umverpackungen und widerverwendbare Verpackungen für Industrie und Handel in Verkehr bringen. Gleiches gilt für Inverkehrbringer von Serviceverpackungen, wie beispielsweise in der Gastronomie.
Was ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister?
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht die Einhaltung des Verpackungsgesetzes. Sie ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts und übernimmt sowohl eine Organisations- als auch Kontrollfunktion. Die ZSVR führt das öffentliche Register LUCID, in das sich jedes registrierungspflichtige Unternehmen vor dem Inverkehrbringen von Verkaufs-, Transport-, Service-, Um- und Mehrwegverpackungen in Deutschland eintragen muss.
Systembeteiligungspflicht für Hersteller von Verkaufsverpackungen
Systembeteiligungspflichtig sind ab dem 12.08.2026 gemäß § 3 Abs. 6 VerpackDG: Verkaufs- und Umverpackungen, Primärproduktionsverpackungen sowie ggf. Transportverpackungen und Serviceverpackungen, die typischerweise mehrheitlich in privaten Haushaltungen oder vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen. Auf diese Weise erfüllen Unternehmen ihre Systembeteiligungspflicht. Lizenzierungspflichtige Hersteller geben außerdem über LUCID ihre Datenmeldung an die ZSVR ab, wie die Planmengenmeldung, die unterjährige Mengenanpassung, die Jahresabschlussmeldung und die Vollständigkeitserklärung.
Registrierung vor dem Vertrieb von Waren
Produkte von nicht ordnungsgemäß registrierten Unternehmen bzw. Marken dürfen in Deutschland nicht in Verkehr gebracht werden. Die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister und die Beteiligung an einem dualen System müssen vor dem Inverkehrbringen erfolgen. Weitere Informationen zur Zentralen Stelle Verpackungsregister finden Sie unter www.verpackungsregister.org.
Warum gibt es das VerpackDG?
Das wichtigste Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu verringern oder ganz zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen und die Kreislaufwirtschaft in Deutschland zu fördern, sollen Verpackungen einer Aufbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Darüber hinaus wurden die von den Systemen zu erfüllenden Recyclingquoten mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes deutlich erhöht.
Novelle des Verpackungsgesetzes 2021
Die Novelle 2021 war die letzte große Änderung des VerpackG. Ab dem 12.08.2026 werden VerpackG und EU-Richtlinie durch PPWR und VerpackDG vollständig abgelöst. Die Novelle 2021 ist historisch relevant, aber nicht mehr das geltende Recht für neue Beteiligungspflichten. Was das für Ihr Unternehmen bedeutet und welche Maßnahmen Sie betreffen, erfahren Sie in unserer PDF „Das neue Verpackungsgesetz 2021: wichtige Änderungen der Novelle im Überblick“. Darin finden Sie die Änderungen in chronologischer Reihenfolge. Für Rückfragen und weitere Details stehen wir Ihnen selbstverständlich persönlich zur Verfügung.
Die Novelle des VerpackG im Überblick
Ihr Partner für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft
Bei der Erfüllung Ihrer Pflichten durch das Verpackungsgesetz ist Zentek gerne der zuverlässige Partner an Ihrer Seite. Wir fühlen uns dem Gedanken einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft stark verbunden und leben diese Werte auch in unserer Zusammenarbeit mit Ihnen.