| Für Hersteller, Inverkehrbringer und Importeure von Batterien und Akkus gelten seit dem 7. Oktober 2025 neue rechtliche Verpflichtungen aufgrund des Batterierecht-Durchführungsgesetzes (BattDG). Es wurde verabschiedet, um die nationale Umsetzung der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 sicherzustellen und das bislang geltende Batteriegesetz (BattG) abzulösen. Das BattDG ersetzt das Batteriegesetzes (BattG) und ergänzt und präzisiert die Anforderungen aus der EU-Batterieverordnung in deutsches Recht. Durch diese Anpassung ist der rechtliche Rahmen für das Batterierecht in Deutschland vollständig an die EU-Regelungen angeglichen worden. |
Darum sind wir für Sie
der richtige Entsorgungsdienstleister
| Als zertifizierte OfH (Organisation für Herstellerverantwortung) unterstützen wir Sie dabei, Ihre Verpflichtungen aus der EU-Batterieverordnung und dem BattDG zuverlässig und rechtskonform zu erfüllen. Dabei stehen Transparenz, persönliche Beratung und effiziente Prozesse im Mittelpunkt. Wir übernehmen für Sie sämtliche administrativen Aufgaben, die im Rahmen Ihrer Herstellerverantwortung anfallen – von der Registrierung Ihres Unternehmens und Ihrer Batterien, Erfüllung der Dokumentationspflichten bis hin zu Koordination und Abwicklung der Rücknahme Ihrer Altbatterien. So bleibt Ihr Aufwand kalkulierbar und Sie behalten jederzeit die volle Kostenkontrolle. Gemeinsam entwickeln wir ein maßgeschneidertes Verwertungskonzept, das optimal zu Ihrem Unternehmen passt. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unseres bundesweiten Netzwerks bieten wir Herstellern, Inverkehrbringern und Importeuren eine zuverlässige und passgenaue Lösung. |
Unsere Leistungen im Überblick
- Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) für Altbatterien
- Beratung und Ihr persönlicher Ansprechpartner
- Anmeldung Ihres Unternehmens
- Wir fungieren für Sie als Bevollmächtigter, falls Sie keine dt. Niederlassung haben
- Unterstützung bei der erforderlichen Registrierung Ihrer Batterien & Akkus
- Übernahme der administrativen Kommunikation mit zuständigen Stellen (z.B. der stiftung ear, Umweltbundesamt)
- Durchführung gesetzlich vorgeschriebener Mengenmeldungen
- Organisation von passenden Rücknahme- und Systemlösungen
- Organisation und bundesweite Koordination der Rücknahme von Batterien
- Sicherstellung der gesetzeskonformen Erfüllung aller Vorgaben aus EU-Batterieverordnung und BattDG
- Unterstützung bei Melde-, Nachweis- und Dokumentationspflichten
- Transparente Prozesse und verlässliche Schnittstellen für Hersteller
- Sicherstellung von Recycling- und Verwertungsquoten
Ihre Vorteile bei Zentek
Darum sind wir der beste Ansprechpartner.
für Herstellerverantwortung für Altbatterien (OfH)
Individuelle
Entsorgungs- und Sortierkonzepte
Zusammenarbeit
mit zertifizierten Rücknahmesystemen
Bundesweite
Verwertungungslösungen aus einer Hand
Langjähriges
Know-How
Persönliche
und individuelle Beratung
Wünschen Sie sich ein individuelles Entsorgungskonzept?
Wünschen Sie sich ein
individuelles Entsorgungskonzept?
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir für Sie die passende Lösung.
Zentek als Organisation für Herstellerverantwortung (OfH)
| Hersteller und Inverkehrbringer von Batterien stehen im Rahmen der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) vor umfangreichen gesetzlichen Pflichten. Diese ergeben sich aus der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 sowie dem BattDG, das die europäischen Vorgaben in Deutschland konkretisiert und ergänzt. Als anerkannte Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) für Altbatterien unterstützt Sie Zentek, diese Anforderungen effizient, rechtssicher und mit minimalem administrativem Aufwand zu erfüllen – damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. |
Als OfH übernimmt Zentek unter anderem folgende Aufgaben:
• Organisation und Koordination der Rücknahme von Batterien
• Sicherstellung der gesetzeskonformen Erfüllung aller relevanten Vorgaben
• Unterstützung bei Melde-, Nachweis- und Dokumentationspflichten
• Transparente Prozesse und verlässliche Schnittstellen für Hersteller
•Sicherstellung von Recycling- und Verwertungsquoten
| Zentek fungiert dabei als zentrale Schnittstelle zwischen Herstellern, Behörden und Entsorgungswirtschaft. Für Sie bedeutet das: maximale Rechtssicherheit, planbare Prozesse und eine zuverlässige Systemlösung aus einer Hand. |
Batterien
fachmännisch entsorgen
| Hersteller, Inverkehrbringer und Importeure von Batterien und Akkus unterliegen umfassenden Registrierungs-, Rücknahme- und Entsorgungspflichten nach der EU-Batterieverordnung sowie dem BattDG. Hierzu zählen insbesondere die ordnungsgemäße Registrierung sowie die Sicherstellung der fachgerechten Rücknahme und Verwertung ausgedienter Batterien und Akkus. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite, um Ihre gesetzlichen Verpflichtungen effizient und rechtskonform zu erfüllen und die Wertstoffe aus Ihren Batterien und Akkus nachhaltig und ressourcenschonend im Kreislauf zu halten. |
Das Batterierecht
in Deutschland
| Seit Inkrafttreten der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 wird das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Batterien europaweit einheitlich geregelt. In Deutschland erfolgt die nationale Durchführung und Ergänzung dieser Vorgaben durch das BattDG. Es schafft damit den rechtlichen Rahmen für deren Umsetzung durch Hersteller, Inverkehrbringer und weitere beteiligte Akteure. Ziel der gesetzlichen Regelungen ist es, die Rücknahmequoten weiter zu steigern, wertvolle Rohstoffe im Kreislauf zu halten und Umwelt- sowie Gesundheitsrisiken durch eine fachgerechte Behandlung von Altbatterien zu minimieren. |
Welche Batterien sind betroffen?
| Das BattDG betrifft sowohl nicht wiederaufladbare Batterien (Primärbatterien) als auch wiederaufladbare Batterien (Sekundärbatterien und Akkus), unabhängig davon, ob sie einzeln in Verkehr gebracht oder fest in Geräte oder Produkte integriert sind. Die Einteilung erfolgt in verschiedene Kategorien: Gerätebatterien, Industriebatterien sowie LV-, Starter- und Elektrofahrzeugbatterien. Je nach Batteriekategorie können unterschiedliche Anforderungen an Registrierung, Rücknahme, Kennzeichnung und Nachweisführung gelten. |
Für wen gelten die gesetzlichen Pflichten?
| Von den gesetzlichen Verpflichtungen sind Unternehmen betroffen, die Batterien oder Akkus erstmals in Deutschland auf dem Markt bereitstellen (insbesondere Hersteller, Importeure sowie Vertreiber von Batterien/Akkus unter eigener Marke/Eigenmarke). Diese Unternehmen gelten als Hersteller im Sinne des BattDG und müssen die Registrierung, sowie die Teilnahme an einer OfH sicherstellen , bevor sie ihre Produkte in Deutschland in Verkehr bringen. Somit werden alle daraus folgenden Rücknahme- und Nachweispflichten erfüllt. Hersteller ohne Sitz in Deutschland müssen hierfür einen Bevollmächtigten mit Sitz in Deutschland benennen. In Deutschland werden Zuständigkeiten, Verfahren und die Durchführung dieser Vorgaben durch das BattDG geregelt; die materiellen Anforderungen beruhen auf der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542. |
Welche Verpflichtungen
habe ich nach dem BattDG?
| Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer von Batterien sind verpflichtet, die Rücknahme sowie die ordnungsgemäße Behandlung und Verwertung sicherzustellen. Dies erfüllen Sie durch die Teilnahme an einer OfH. Auch Händler und sonstige Vertreiber, die Batterien an Endnutzer abgeben, unterliegen Rücknahme- und Informationspflichten. Je nach Batteriekategorie sind Hersteller verpflichtet, geeignete Rücknahme- und Entsorgungsstrukturen zu nutzen bzw. sich an entsprechenden Systemen zu beteiligen oder diese – soweit erforderlich – einrichten. Darüber hinaus müssen Batterien gesetzeskonform gekennzeichnet sein und die vorgeschriebenen Hinweise für Endverbraucherinnen und Endverbraucher aufweisen. Für bestimmte Batterien gelten zusätzliche Kennzeichnungsanforderungen (z. B. in Bezug auf Inhaltsstoffe, getrennte Sammlung oder weitergehende Produktinformationen). |
Wie muss ich nach BattG vorgehen?
Wie muss ich
nach BattG vorgehen?
| Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Batterien rechtskonform in Verkehr zu bringen und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. |
Vor dem erstmaligen Bereitstellen von Batterien oder Akkus auf dem deutschen Markt ist eine ordnungsgemäße Registrierung gemäß den Vorgaben der EU-Batterieverordnung sowie des BattDG erforderlich. Zusätzlich sind gesetzlich vorgesehene Mengen- und Datenmeldungen vorzunehmen und geeignete Strukturen zur Erfüllung der Rücknahme-, Behandlungs- und Verwertungspflichten sicherzustellen.
Gemeinsam entwickeln wir ein maßgeschneidertes Konzept, welches zu Ihren individuellen Anforderungen passt. Sprechen Sie mit unserem Expertenteam, wir unterstützen Sie gerne.
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ElektroaltgeräteHersteller, Inverkehrbringer und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten unterliegen verschiedenen Verpflichtungen durch das Elektrogesetz (ElektroG). Dadurch sollen unter anderem die in den Geräten enthaltenen Wertstoffe im Kreislauf erhalten bleiben.

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EPR ComplianceIn ganz Europa gilt die extended producer responsibility, kurz EPR (zu deutsch: erweiterte Herstellerverantwortung). Für Hersteller und Unternehmen, die Waren ins europäische Ausland vertreiben, gelten dadurch unterschiedliche gesetzliche Verpflichtungen und Richtlinien je nach Vertriebsland.
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