Für Hersteller, Inverkehrbringer und
Importeure von Batterien und Akkus gelten verschiedene Verpflichtungen durch
das Batteriegesetz (BattG). Wertvolle Stoffe aus Batterien und Akkus
sollen durch die gesetzlichen Pflichten recycelt und dem Wertstoffkreislauf
wieder zugeführt werden.
Darum sind wir für Sie
der richtige Entsorgungsdienstleister
Wir unterstützen Sie dabei, sämtliche Verpflichtungen durch das BattG zu
erfüllen. Wir bieten Ihnen fachkundige Beratung und höchste Transparenz. Darüber hinaus übernehmen wir in Ihrem Namen sämtliche
administrativen Aufgaben. Damit Ihr Aufwand kalkulierbar und
nachvollziehbar ist, ermöglichen wir Ihnen eine vollumfängliche
Kostenkontrolle. Sämtliche Kosten, die durch die Abholkoordination der stiftung ear
entstehen, sind selbstverständlich inkludiert.
Gemeinsam erarbeiten wir ein maßgeschneidertes Entsorgungskonzept, welches zu Ihrem Unternehmen passt. Unsere langjährige Erfahrung und unser bundesweit tätiges Netzwerk aus Entsorgungs- und Recyclingbetrieben ermöglichen es uns, für jeden Hersteller, Inverkehrbringer und Importeur die passende Lösung zu stellen.
Unsere Leistungen im Überblick
- Beratung und persönliches Kennenlerngespräch
- Anmeldung Ihres Unternehmens
- Kurzfristige Beantragung der Registrierung Ihrer Batterien und Akkus
- Komplette Korrespondenz mit der stiftung ear
- Mengenmeldung an stiftung ear
- Anschluss an ein Rücknahmesystem
Ihre Vorteile bei Zentek
Darum sind wir der beste Ansprechpartner.
Umfangreiches
Reporting an zuständige Behörden
Individuelle
Entsorgungs- und Sortierkonzepte
Zusammenarbeit
mit zertifizierten Rücknahmesystemen
Bundesweite
Entsorgungslösungen aus einer Hand
Langjähriges
Know-How
Persönliche
und individuelle Beratung
Wünschen Sie sich ein individuelles Entsorgungskonzept?
Wünschen Sie sich ein
individuelles Entsorgungskonzept?
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir für Sie die passende Lösung.
Batterien
fachmännisch entsorgen
Das Batteriegesetz
in Deutschland
Welche Produkte sind vom BattG betroffen?
Für wen gelten die gesetzlichen Pflichten nach BattG?
Von den Verpflichtungen durch das BattG sind Unternehmen betroffen, die gewerbsmäßig Batterien oder Akkus erstmals in Deutschland in Verkehr bringen. Neben der Produktion zählen dazu auch der Import sowie der Vertrieb von Eigenmarken. Diese Unternehmen gelten als Hersteller und müssen sich als solche für alle Batteriemarken und Batteriearten, die Sie in Deutschland in Verkehr bringen, im Batterie-Register der stiftung ear registrieren. Gleiches gilt für ausländische Anbieter ohne Unternehmenssitz in Deutschland.
Welche Verpflichtungen
habe ich nach dem BattG?
Wie muss ich nach BattG vorgehen?
Wie muss ich
nach BattG vorgehen?
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Batterien rechtssicher zu entsorgen.
Die Registrierung bei der stiftung ear muss erfolgen, noch bevor ein Unternehmen Batterien oder Akkus in Deutschland erstmals in Verkehr bringt. Außerdem muss die Mengenmeldung über die in Verkehr gebrachten Batterien und Akkus an ein Rücknahmesystem erfolgen, beispielsweise die Stiftung GRS Batterien. Das BattG erlaubt Herstellern, sich Dritter wie der Zentek zu bedienen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Darüber hinaus sind wir von der stiftung ear als Bevollmächtigter anerkennt und somit berechtigt, für ausländische Hersteller sämtliche Aufgaben innerhalb Deutschlands zu übernehmen.
Für fachliche Fragen und Angebote steht Ihnen unser Expertenteam zur Verfügung.
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