Entsorgung von
Verkaufsverpackungen

Sie stellen in Deutschland als Hersteller oder Vertreiber mit Ware befüllte Verkaufs-, Um- und Primärproduktionsverpackungen bereit, die typischerweise mehrheitlich in privaten Haushaltungen oder vergleichbaren Anfallstellen anfallen? Dann sind Sie systembeteiligungspflichtig nach der PPWR in Verbindung mit dem VerpackDG.

Darum sind wir für Sie
der richtige Dienstleister

Wir vom Dualen System Zentek stehen Ihnen gern bei allen Fragen rund um die Lizenzierung, Erfassung und Verwertung Ihrer systembeteiligungspflichtigen Verpackungen schnell und kompetent zur Seite. Dabei gestalten wir das Entsorgungsmanagement effizient, einfach und zuverlässig, sodass Ihre Systembeteiligungspflicht rechtskonform erfüllt wird. Hierzu arbeiten wir ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsdienstleistern zusammen.

Wir kümmern uns um sämtliche Prozesse rund um die Sammlung, Sortierung und Wiederaufbereitung bzw. fachgerechte Entsorgung Ihrer Verpackungen. Unser bundesweites Netzwerk ermöglicht einen flächendeckenden Entsorgungs- und Verwertungsprozess sowie kurze Transportwege, sodass CO2-Emissionen deutlich eingespart werden. Wir beraten Sie außerdem zum Thema Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG).

Unsere Leistungen im Überblick

Ihre Vorteile bei Zentek

Darum sind wir der beste Ansprechpartner.

Rechtskonforme
Entsorgung

Regelmäßiges
Schulungs- und Informationsangebot

Langjähriges
Know-How

Erfüllung
EU-weiter Anforderungen 

Starkes
Gesellschafter-Netzwerk

Persönlicher
Ansprechpartner

Zusätzliche Leistungen des
Dualen Systems Zentek

Außerhalb Ihrer Verpflichtungen durch das Verpackungsgesetz sind wir gerne ebenfalls Ihr Ansprechpartner. Wir beraten Sie rund um die Themen Verpackungsanalyse und Verpackungsoptimierung. Dazu gehört auch das Wissen rund um ein funktionierendes design4recycling im Sinne der Kreislaufwirtschaft. Außerdem können Sie bei uns an Workshops teilnehmen, in denen Sie die Vorgänge innerhalb einer Sortieranlage kennenlernen und erfahren, was mit Verpackungen nach der Sammlung passiert.

zmart Logo

Verpackungs­lizenzierung
von Kleinmengen

Online-Händlern und kleinen Gewerbetreibenden bieten wir mit zmart einen bequemen, digitalen Weg zur Erfüllung ihrer Systembeteiligungspflicht. In nur wenigen Klicks können Sie Ihr Verpackungsmaterial online lizenzieren und Ihre Systembeteiligungspflicht nach PPWR/VerpackDG rechtskonform erfüllen. Bitte beachten Sie: Ab dem 12.08.2026 gelten der neue Herstellerbegriff und die erweiterte Systembeteiligungspflicht.

Verpackungs­entsorgung
im Sinne der Kreislaufwirtschaft

Um die Qualitäten der Sammlung und die Recyclingquote zu verbessern, entwickelten wir gemeinsam mit anderen dualen Systemen Trennhinweise für Verkaufsverpackungen. Sie klären Endverbraucherinnen und Endverbraucher über die richtige Trennung und Entsorgung des Verpackungsmaterials auf. Wenn Sie sich als Hersteller oder Inverkehrbringer dem Dualen System Zentek angeschlossen haben, stellen wir Ihnen die Trennhinweise gerne kostenlos zur Verfügung.

Wünschen Sie sich ein nachhaltiges Entsorgungs­konzept?

Wünschen Sie sich ein
nachhaltiges Entsorgungs­konzept?

Lernen Sie uns kennen und lassen auch Sie Ihre Verpackungen maximal verwerten.

Zu sehen ist eine Sortieranlage im Einsatz.

Verkaufsverpackungen
fachgerecht recyceln

Verkaufsverpackungen fallen bei privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie gleichgestellten Anfallstellen (wie Krankenhäusern, Hotels und Gastronomiebetrieben) als Abfall an. Damit sie eingesammelt und dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt werden können, organisiert das duale System in Deutschland den gesamten Entsorgungsprozess. Nach der Sortierung der Verpackungsmaterialien können die darin enthaltenen Wertstoffe wiederaufbereitet, recycelt und als Rohstoffe wiedereingesetzt werden. 

Gesetzliche Regelungen
in Deutschland

Das VerpackG trat am 01.01.2019 in Kraft und wird ab 12.08.2026 durch die PPWR und das VerpackDG abgelöst. Die PPWR gilt unmittelbar. Das VerpackDG regelt nationale Zuständigkeiten und Vollzug. Bestehende Systembeteiligungen laufen übergangsweise bis 31.12.2026 fort (§ 68 Abs. 1 VerpackDG).

Was ist die
Zentrale Stelle Verpackungsregister?

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts, die die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten auf Seiten der Hersteller und der dualen Systeme kontrolliert. Sie führt unter anderem das Online-Register LUCID, über das sich Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen registrieren müssen, bevor sie Waren in Deutschland in Verkehr bringen. Bei Verstoß gegen das VerpackDG kann die ZSVR Bußgelder verhängen und es kann zu einem Vertriebsverbot kommen. 

Welche Produkte
sind vom VerpackDG betroffen?

Ab 12. August 2026 fallen alle Verpackungsarten in den Anwendungsbereich der PPWR in Verbindung mit dem VerpackDG. Systembeteiligungspflichtig sind gem. § 3 Abs. 6 VerpackDG nun auch Primärproduktionsverpackungen sowie ggf. Transportverpackungen.

Jedoch gelten für die Vertreiber unterschiedliche Verpflichtungen. Systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackungen müssen Inverkehrbringer bei einem dualen System lizenzieren lassen. Damit für eine Verpackung die Beteiligungspflicht gegeben ist, müssen grundsätzlich mehrere Bedingungen erfüllt sein. Entscheidend ist unter anderem, dass Verkaufsverpackungen erst bei Endverbraucherinnen und Endverbrauchern als Abfall anfallen. So zum Beispiel sämtliche Lebensmittelverpackungen oder Verpackungen von Schrauben, die eine gewisse Stückzahl nicht überschreiten.

Für wen gelten die gesetzlichen Pflichten nach VerpackDG?

Ab 12. August 2026 gilt der differenzierte Herstellerbegriff der PPWR (Art. 3 Abs. 1 Nr. 15 a–e). Registrierungspflichtig sind Hersteller nach PPWR, die Verpackungen erstmals im Bundesgebiet bereitstellen (§ 6 VerpackDG). Im Falle systembeteiligungspflichtiger Verpackungen muss die Registrierung bei der ZSVR erfolgen sowie die Beteiligung des Verpackungsmaterials bei einem dualen System. Es kann Ausnahmen von der grundsätzlichen Beteiligungspflicht geben, beispielsweise für Erstinverkehrbringer von Serviceverpackungen. Diese können durch den Vorvertreiber bei einem dualen System beteiligt werden. Importeure von Waren nach Deutschland sowie Unternehmen mit Sitz im Ausland, die Waren nach Deutschland exportieren, sind ebenfalls durch das VerpackDG verpflichtet.

Wie muss ich nach VerpackDG vorgehen?

Wie muss ich
nach VerpackDG vorgehen?

Wir unterstützen Sie dabei Ihre Verkaufsverpackungen rechtskonform zu entsorgen.

Um Ihrer Systembeteiligungspflicht nach PPWR/VerpackDG nachzukommen, müssen Sie sich vor der Bereitstellung von Verpackungen im Bundesgebiet bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR – EU-Registrierungsbehörde) registrieren und Ihr Verpackungen bei einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH/duales System) beteiligen. Datenmeldungen und Vollständigkeitserklärungen bleiben Pflicht. Hinweis: Neuer Herstellerbegriff kann zu Verschiebungen der Beteiligungspflichten führen.
Für fachliche Fragen und Angebote steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner Dirk Grommes zur Verfügung.
Dirk Grommes
Vertriebsassistent
dirk.grommes@zentek.de
+49 2203 8987-500

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Dirk Grommes
Vertriebsassistent
dirk.grommes@zentek.de
+49 2203 8987-500