Sie stellen in Deutschland als Hersteller oder Vertreiber mit Ware befüllte Verkaufs-, Um- und Primärproduktionsverpackungen bereit, die typischerweise mehrheitlich in privaten Haushaltungen oder vergleichbaren Anfallstellen anfallen? Dann sind Sie systembeteiligungspflichtig nach der PPWR in Verbindung mit dem VerpackDG.
Darum sind wir für Sie
der richtige Dienstleister
Wir vom Dualen System Zentek stehen Ihnen gern bei allen Fragen rund um die Lizenzierung, Erfassung und Verwertung Ihrer systembeteiligungspflichtigen Verpackungen schnell und kompetent zur Seite. Dabei gestalten wir das Entsorgungsmanagement effizient, einfach und zuverlässig, sodass Ihre Systembeteiligungspflicht rechtskonform erfüllt wird. Hierzu arbeiten wir ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsdienstleistern zusammen.
Wir kümmern uns um sämtliche Prozesse rund um die Sammlung, Sortierung und Wiederaufbereitung bzw. fachgerechte Entsorgung Ihrer Verpackungen. Unser bundesweites Netzwerk ermöglicht einen flächendeckenden Entsorgungs- und Verwertungsprozess sowie kurze Transportwege, sodass CO2-Emissionen deutlich eingespart werden. Wir beraten Sie außerdem zum Thema Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR) Verpackungsdurchführungsgesetz (VerpackDG).
Unsere Leistungen im Überblick
- Lizenzierung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen
- Sammlung und Sortierung von Verkaufs- und Umverpackungen
- Wiederaufbereitung von Wertstoffen im Sinne des Kreislaufwirtschaftgesetzes
- Fachgerechte Entsorgung von nicht wiederverwertbaren Stoffen
- Verpackungslizenzierung online für Kleinmengen über www.zmart.de
- Beratung zum Thema Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR)
- Bereitstellung von verlässlichen Daten zu Treibhausgasemissionen und Abfallströmen gemäß CSRD-Anforderungen
Ihre Vorteile bei Zentek
Darum sind wir der beste Ansprechpartner.
Rechtskonforme
Entsorgung
Regelmäßiges
Schulungs- und Informationsangebot
Langjähriges
Know-How
Erfüllung
EU-weiter Anforderungen
Starkes
Gesellschafter-Netzwerk
Persönlicher
Ansprechpartner
Zusätzliche Leistungen des
Dualen Systems Zentek
Außerhalb Ihrer Verpflichtungen durch das Verpackungsgesetz sind wir gerne ebenfalls Ihr Ansprechpartner. Wir beraten Sie rund um die Themen Verpackungsanalyse und Verpackungsoptimierung. Dazu gehört auch das Wissen rund um ein funktionierendes design4recycling im Sinne der Kreislaufwirtschaft. Außerdem können Sie bei uns an Workshops teilnehmen, in denen Sie die Vorgänge innerhalb einer Sortieranlage kennenlernen und erfahren, was mit Verpackungen nach der Sammlung passiert.
Verpackungslizenzierung
von Kleinmengen
Online-Händlern und kleinen Gewerbetreibenden bieten wir mit zmart einen bequemen, digitalen Weg zur Erfüllung ihrer Systembeteiligungspflicht. In nur wenigen Klicks können Sie Ihr Verpackungsmaterial online lizenzieren und Ihre Systembeteiligungspflicht nach PPWR/VerpackDG rechtskonform erfüllen. Bitte beachten Sie: Ab dem 12.08.2026 gelten der neue Herstellerbegriff und die erweiterte Systembeteiligungspflicht.
Kundenservice zmart
kundenservice@zmart.de
+49 2203 8987-700
Verpackungsentsorgung
im Sinne der Kreislaufwirtschaft
Um die Qualitäten der Sammlung und die Recyclingquote zu verbessern, entwickelten wir gemeinsam mit anderen dualen Systemen Trennhinweise für Verkaufsverpackungen. Sie klären Endverbraucherinnen und Endverbraucher über die richtige Trennung und Entsorgung des Verpackungsmaterials auf. Wenn Sie sich als Hersteller oder Inverkehrbringer dem Dualen System Zentek angeschlossen haben, stellen wir Ihnen die Trennhinweise gerne kostenlos zur Verfügung.
Wünschen Sie sich ein nachhaltiges Entsorgungskonzept?
Wünschen Sie sich ein
nachhaltiges Entsorgungskonzept?
Lernen Sie uns kennen und lassen auch Sie Ihre Verpackungen maximal verwerten.
Verkaufsverpackungen
fachgerecht recyceln
Gesetzliche Regelungen
in Deutschland
Das VerpackG trat am 01.01.2019 in Kraft und wird ab 12.08.2026 durch die PPWR und das VerpackDG abgelöst. Die PPWR gilt unmittelbar. Das VerpackDG regelt nationale Zuständigkeiten und Vollzug. Bestehende Systembeteiligungen laufen übergangsweise bis 31.12.2026 fort (§ 68 Abs. 1 VerpackDG).
Was ist die
Zentrale Stelle Verpackungsregister?
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts, die die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten auf Seiten der Hersteller und der dualen Systeme kontrolliert. Sie führt unter anderem das Online-Register LUCID, über das sich Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen registrieren müssen, bevor sie Waren in Deutschland in Verkehr bringen. Bei Verstoß gegen das VerpackDG kann die ZSVR Bußgelder verhängen und es kann zu einem Vertriebsverbot kommen.
Welche Produkte
sind vom VerpackDG betroffen?
Ab 12. August 2026 fallen alle Verpackungsarten in den Anwendungsbereich der PPWR in Verbindung mit dem VerpackDG. Systembeteiligungspflichtig sind gem. § 3 Abs. 6 VerpackDG nun auch Primärproduktionsverpackungen sowie ggf. Transportverpackungen.
Jedoch gelten für die Vertreiber unterschiedliche Verpflichtungen. Systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackungen müssen Inverkehrbringer bei einem dualen System lizenzieren lassen. Damit für eine Verpackung die Beteiligungspflicht gegeben ist, müssen grundsätzlich mehrere Bedingungen erfüllt sein. Entscheidend ist unter anderem, dass Verkaufsverpackungen erst bei Endverbraucherinnen und Endverbrauchern als Abfall anfallen. So zum Beispiel sämtliche Lebensmittelverpackungen oder Verpackungen von Schrauben, die eine gewisse Stückzahl nicht überschreiten.
Für wen gelten die gesetzlichen Pflichten nach VerpackDG?
Ab 12. August 2026 gilt der differenzierte Herstellerbegriff der PPWR (Art. 3 Abs. 1 Nr. 15 a–e). Registrierungspflichtig sind Hersteller nach PPWR, die Verpackungen erstmals im Bundesgebiet bereitstellen (§ 6 VerpackDG). Im Falle systembeteiligungspflichtiger Verpackungen muss die Registrierung bei der ZSVR erfolgen sowie die Beteiligung des Verpackungsmaterials bei einem dualen System. Es kann Ausnahmen von der grundsätzlichen Beteiligungspflicht geben, beispielsweise für Erstinverkehrbringer von Serviceverpackungen. Diese können durch den Vorvertreiber bei einem dualen System beteiligt werden. Importeure von Waren nach Deutschland sowie Unternehmen mit Sitz im Ausland, die Waren nach Deutschland exportieren, sind ebenfalls durch das VerpackDG verpflichtet.
Wie muss ich nach VerpackDG vorgehen?
Wie muss ich
nach VerpackDG vorgehen?
Wir unterstützen Sie dabei Ihre Verkaufsverpackungen rechtskonform zu entsorgen.
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Geschäftsbereich
TransportverpackungenFür Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht (u.a. Transportverpackungen) werden spezielle Verpflichtungen durch das Verpackungsgesetz geregelt. Besonders die Registrierungspflicht ist mit der Novelle des VerpackDG von 2021 erweitert worden.

Geschäftsbereich
EPR ComplianceIn ganz Europa gilt die extended producer responsibility, kurz EPR (zu deutsch: erweiterte Herstellerverantwortung). Für Hersteller und Unternehmen, die Waren ins europäische Ausland vertreiben, gelten dadurch unterschiedliche gesetzliche Verpflichtungen und Richtlinien je nach Vertriebsland.
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