Darum sind wir für Sie
der richtige Entsorgungsdienstleister
Unsere Leistungen im Überblick
- Lizenzierung systembeteiligungspflichtiger Verpackungen
- Sammlung und Sortierung von Verkaufs- und Umverpackungen
- Wiederaufbereitung von Wertstoffen im Sinne des Kreislaufwirtschaftgesetzes
- Fachgerechte Entsorgung von nicht wiederverwertbaren Stoffen
- Verpackungslizenzierung online für Kleinmengen über www.zmart.de
- Beratung zum Thema Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR)
Ihre Vorteile bei Zentek
Darum sind wir der beste Ansprechpartner.
Rechtssichere
Entsorgung
Regelmäßiges
Schulungs- und Informationsangebot
Langjähriges
Know-How
Erfüllung
EU-weiter Anforderungen
Starkes
Gesellschafter-Netzwerk
Persönlicher
Ansprechpartner
Zusätzliche Leistungen des
Dualen Systems Zentek
Außerhalb Ihrer Verpflichtungen durch das Verpackungsgesetz sind wir gerne ebenfalls Ihr Ansprechpartner. Wir beraten Sie rund um die Themen Verpackungsanalyse und Verpackungsoptimierung. Dazu gehört auch das Wissen rund um ein funktionierendes design4recycling im Sinne der Kreislaufwirtschaft. Außerdem können Sie bei uns an Workshops teilnehmen, in denen Sie die Vorgänge innerhalb einer Sortieranlage kennenlernen und erfahren, was mit Verpackungen nach der Sammlung passiert.
Verpackungslizenzierung
von Kleinmengen
Online-Händlern und kleinen Gewerbetreibenden bieten wir mit zmart einen bequemen, digitalen Weg zur Erfüllung ihrer Systembeteiligungspflicht. In nur wenigen Klicks können Sie Ihr gesamtes Verpackungsmaterial online lizenzieren und somit Ihre Systembeteiligungspflicht nach VerpackG rechtssicher erfüllen. Bei Fragen steht Ihnen unser Team von zmart gerne zur Verfügung.
Kundenservice zmart
kundenservice@zmart.de
+49 2203 8987-700
Verpackungsentsorgung
im Sinne der Kreislaufwirtschaft
Um die Qualitäten der Sammlung und die Recyclingquote zu verbessern, entwickelten wir gemeinsam mit anderen dualen Systemen Trennhinweise für Verkaufsverpackungen. Sie klären Endverbraucherinnen und Endverbraucher über die richtige Trennung und Entsorgung des Verpackungsmaterials auf. Wenn Sie sich als Hersteller oder Inverkehrbringer dem Dualen System Zentek angeschlossen haben, stellen wir Ihnen die Trennhinweise gerne kostenlos zur Verfügung.
Wünschen Sie sich ein nachhaltiges Entsorgungskonzept?
Wünschen Sie sich ein
nachhaltiges Entsorgungskonzept?
Lernen Sie uns kennen und lassen auch Sie Ihre Verpackungen maximal verwerten.
Verkaufsverpackungen
fachgerecht recyceln
Das Verpackungsgesetz
in Deutschland
Das Verpackungsgesetz, kurz VerpackG, trat am 01.01.2019 in Kraft. Es setzt hierzulande die europäische Verpackungsrichtlinie um. Hersteller und Vertreiber von Verpackungen müssen sich gemäß VerpackG vor dem Vertrieb von Waren unter anderem bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Seit Juli 2021 gibt es eine umfangreich novellierte Version des Verpackungsgesetzes, deren Änderungen schrittweise in Kraft treten. Detaillierte Informationen zum Verpackungsgesetz finden Sie hier. Dort finden Sie auch einen Überblick über sämtliche Neuerungen des Gesetzes seit der Novelle 2021.
Was ist die
Zentrale Stelle Verpackungsregister?
Welche Produkte
sind vom VerpackG betroffen?
Für wen gelten die gesetzlichen Pflichten nach VerpackG?
Wie muss ich nach VerpackG vorgehen?
Wie muss ich
nach VerpackG vorgehen?
Wir unterstützen Sie dabei Ihre Verkaufsverpackungen rechtssicher zu entsorgen.
Um Ihrer Systembeteiligungspflicht nachzukommen, müssen Sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren und Ihr Verpackungsmaterial bei einem dualen System beteiligen. Schon bevor Sie Waren in Deutschland in Verkehr bringen, müssen Sie Ihre Verpackungen lizenzieren lassen. Neben der Registrierung und Verpackungslizenzierung müssen Sie außerdem die regelmäßige Datenmeldung bei der ZSVR über LUCID durchführen und dort ihre beteiligten Verpackungsmengen angeben. Dazu gehören auch das Erstellen und Testieren lassen einer Vollständigkeitserklärung.
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Erkunden Sie weitere Leistungsbereiche von uns
Geschäftsbereich
Transportverpackungen
Für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht (u.a. Transportverpackungen) werden spezielle Verpflichtungen durch das Verpackungsgesetz geregelt. Besonders die Registrierungspflicht ist mit der Novelle des VerpackG von 2021 erweitert worden.
Geschäftsbereich
EPR Compliance
In ganz Europa gilt die extended producer responsibility, kurz EPR (zu deutsch: erweiterte Herstellerverantwortung). Für Hersteller und Unternehmen, die Waren ins europäische Ausland vertreiben, gelten dadurch unterschiedliche gesetzliche Verpflichtungen und Richtlinien je nach Vertriebsland.