Entsorgung von
Verkaufsverpackungen

Sie bringen in Deutschland als Hersteller oder Vertreiber mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen in Verkehr, die nach Gebrauch im Haushalt oder ähnlichen Stellen anfallen? Dann gilt es, sich einem dualen System anzuschließen. Diese Verpflichtung (und deren Ausnahmen) regelt das Verpackungsgesetz (VerpackG).

Darum sind wir für Sie
der richtige Entsorgungs­dienstleister

Wir vom Dualen System Zentek stehen Ihnen gern bei allen Fragen rund um die Lizenzierung, Erfassung und Verwertung Ihrer systembeteiligungspflichtigen Verpackungen schnell und kompetent zur Seite. Dabei gestalten wir das Entsorgungsmanagement effizient, einfach und zuverlässig, sodass Ihre Systembeteiligungspflicht rechtssicher erfüllt wird. Hierzu arbeiten wir ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsdienstleistern zusammen. Wir kümmern uns um sämtliche Prozesse rund um die Sammlung, Sortierung und Wiederaufbereitung bzw. fachgerechte Entsorgung Ihrer Verpackungen. Unser bundesweites Netzwerk ermöglicht einen flächendeckenden Entsorgungs- und Verwertungsprozess sowie kurze Transportwege, sodass CO2-Emissionen deutlich eingespart werden. Wir beraten Sie außerdem zum Thema Verpackungsgesetz (VerpackG) und Packaging & Packaging Waste Regulation (PPWR).

Unsere Leistungen im Überblick

Ihre Vorteile bei Zentek

Darum sind wir der beste Ansprechpartner.

Rechtssichere
Entsorgung

Regelmäßiges
Schulungs- und Informationsangebot

Langjähriges
Know-How

Erfüllung
EU-weiter Anforderungen 

Starkes
Gesellschafter-Netzwerk

Persönlicher
Ansprechpartner

Zusätzliche Leistungen des
Dualen Systems Zentek

Außerhalb Ihrer Verpflichtungen durch das Verpackungsgesetz sind wir gerne ebenfalls Ihr Ansprechpartner. Wir beraten Sie rund um die Themen Verpackungsanalyse und Verpackungsoptimierung. Dazu gehört auch das Wissen rund um ein funktionierendes design4recycling im Sinne der Kreislaufwirtschaft. Außerdem können Sie bei uns an Workshops teilnehmen, in denen Sie die Vorgänge innerhalb einer Sortieranlage kennenlernen und erfahren, was mit Verpackungen nach der Sammlung passiert.

zmart Logo

Verpackungs­lizenzierung
von Kleinmengen

Online-Händlern und kleinen Gewerbetreibenden bieten wir mit zmart einen bequemen, digitalen Weg zur Erfüllung ihrer Systembeteiligungspflicht. In nur wenigen Klicks können Sie Ihr gesamtes Verpackungsmaterial online lizenzieren und somit Ihre Systembeteiligungspflicht nach VerpackG rechtssicher erfüllen. Bei Fragen steht Ihnen unser Team von zmart gerne zur Verfügung.

Verpackungs­entsorgung
im Sinne der Kreislaufwirtschaft

Um die Qualitäten der Sammlung und die Recyclingquote zu verbessern, entwickelten wir gemeinsam mit anderen dualen Systemen Trennhinweise für Verkaufsverpackungen. Sie klären Endverbraucherinnen und Endverbraucher über die richtige Trennung und Entsorgung des Verpackungsmaterials auf. Wenn Sie sich als Hersteller oder Inverkehrbringer dem Dualen System Zentek angeschlossen haben, stellen wir Ihnen die Trennhinweise gerne kostenlos zur Verfügung.

Wünschen Sie sich ein nachhaltiges Entsorgungs­konzept?

Wünschen Sie sich ein
nachhaltiges Entsorgungs­konzept?

Lernen Sie uns kennen und lassen auch Sie Ihre Verpackungen maximal verwerten.

Zu sehen ist eine Sortieranlage im Einsatz.

Verkaufsverpackungen
fachgerecht recyceln

Verkaufsverpackungen fallen bei privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie gleichgestellten Anfallstellen (wie Krankenhäusern, Hotels und Gastronomiebetrieben) als Abfall an. Damit sie eingesammelt und dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt werden können, organisiert das duale System in Deutschland den gesamten Entsorgungsprozess. Nach der Sortierung der Verpackungsmaterialien können die darin enthaltenen Wertstoffe wiederaufbereitet, recycelt und als Rohstoffe wiedereingesetzt werden. 

Das Verpackungsgesetz
in Deutschland

Das Verpackungsgesetz, kurz VerpackG, trat am 01.01.2019 in Kraft. Es setzt hierzulande die europäische Verpackungsrichtlinie um. Hersteller und Vertreiber von Verpackungen müssen sich gemäß VerpackG vor dem Vertrieb von Waren unter anderem bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren. Seit Juli 2021 gibt es eine umfangreich novellierte Version des Verpackungsgesetzes, deren Änderungen schrittweise in Kraft treten. Detaillierte Informationen zum Verpackungsgesetz finden Sie hier. Dort finden Sie auch einen Überblick über sämtliche Neuerungen des Gesetzes seit der Novelle 2021.

Was ist die
Zentrale Stelle Verpackungsregister?

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts, die die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten auf Seiten der Hersteller und der dualen Systeme kontrolliert. Sie führt unter anderem das Online-Register LUCID, über das sich Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen registrieren müssen, bevor sie Waren in Deutschland in Verkehr bringen. Bei Verstoß gegen das VerpackG kann die ZSVR Bußgelder verhängen und es kann zu einem Vertriebsverbot kommen. 

Welche Produkte
sind vom VerpackG betroffen?

Alle Verpackungsarten fallen unter das Verpackungsgesetz, darunter neben Verkaufsverpackungen auch Transportverpackungen, Umverpackungen, Mehrweg-, Einweg- und Serviceverpackungen. Jedoch gelten für die Vertreiber unterschiedliche Verpflichtungen. Systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackungen müssen Inverkehrbringer bei einem dualen System lizenzieren lassen. Damit für eine Verpackung die Beteiligungspflicht gegeben ist, müssen grundsätzlich mehrere Bedingungen erfüllt sein. Entscheidend ist unter anderem, dass Verkaufsverpackungen erst bei Endverbraucherinnen und Endverbrauchern als Abfall anfallen. So zum Beispiel sämtliche Lebensmittelverpackungen oder Verpackungen von Schrauben, die eine gewisse Stückzahl nicht überschreiten.

Für wen gelten die gesetzlichen Pflichten nach VerpackG?

Hersteller und Inverkehrbringer, die Verpackungen egal welcher Art in Umlauf bringen, müssen die gesetzlichen Pflichten nach VerpackG erfüllen. Im Falle systembeteiligungspflichtiger Verpackungen muss die Registrierung bei der ZSVR erfolgen sowie die Beteiligung des Verpackungsmaterials bei einem dualen System. Es kann Ausnahmen von der grundsätzlichen Beteiligungspflicht geben, beispielsweise für Erstinverkehrbringer von Serviceverpackungen. Diese können durch den Vorvertreiber bei einem dualen System beteiligt werden. Importeure von Waren nach Deutschland sowie Unternehmen mit Sitz im Ausland, die Waren nach Deutschland exportieren, sind ebenfalls durch das VerpackG verpflichtet.

Wie muss ich nach VerpackG vorgehen?

Wie muss ich
nach VerpackG vorgehen?

Wir unterstützen Sie dabei Ihre Verkaufsverpackungen rechtssicher zu entsorgen.

Um Ihrer Systembeteiligungspflicht nachzukommen, müssen Sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) registrieren und Ihr Verpackungsmaterial bei einem dualen System beteiligen. Schon bevor Sie Waren in Deutschland in Verkehr bringen, müssen Sie Ihre Verpackungen lizenzieren lassen. Neben der Registrierung und Verpackungslizenzierung müssen Sie außerdem die regelmäßige Datenmeldung bei der ZSVR über LUCID durchführen und dort ihre beteiligten Verpackungsmengen angeben. Dazu gehören auch das Erstellen und Testieren lassen einer Vollständigkeitserklärung.

Für fachliche Fragen und Angebote steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner Dirk Grommes zur Verfügung.
Dirk Grommes
Vertriebsassistent
dirk.grommes@zentek.de
+49 2203 8987-500

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Für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht (u.a. Transportverpackungen) werden spezielle Verpflichtungen durch das Verpackungsgesetz geregelt. Besonders die Registrierungspflicht ist mit der Novelle des VerpackG von 2021 erweitert worden.

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Wir sind für Sie da.

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Ansprechpartner
Dirk Grommes
Vertriebsassistent
dirk.grommes@zentek.de
+49 2203 8987-500