In ganz Europa gilt die extended producer responsibility, kurz EPR (zu deutsch: erweiterte Herstellerverantwortung). Für Hersteller und Unternehmen, die Waren ins europäische Ausland vertreiben, gelten dadurch unterschiedliche gesetzliche Verpflichtungen und Richtlinien je nach Vertriebsland.
Darum sind wir für Sie
der richtige Entsorgungsdienstleister
Die EPR Compliance von Zentek nimmt Ihnen alle Verpflichtungen ab, die im Rahmen Ihrer Produktverantwortung und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind. Gerne beraten wir Sie persönlich und unterstützen Ihr Unternehmen beim rechtssicheren Export ins Ausland. Darüber hinaus übernehmen wir auch Ihre administrativen Aufgaben.
Unsere gute Vernetzung innerhalb des europäischen Verwertungs- und Recyclingmarkts ermöglicht uns, für jedes Unternehmen eine maßgeschneiderte Lösung hinsichtlich einer effizienten Verpackungsentsorgung zu entwickeln. Dabei profitieren Sie von einem persönlichen Ansprechpartner und transparenter Kommunikation.
Unsere Leistungen im Überblick
- Schulung und Beratung ohne weitere operative Abwicklung
- Aufnahme Ihrer landesspezifischen Stammdaten und Mengen
- Registrierung bei Behörden und/oder Systemen
- Vertragsmanagement
- Benennung und Gestaltung eines Bevollmächtigten
- Mengenmeldung und Datenmanagement
- Rechnungsprüfung und Reklamationsmanagement
- Übernahme der kompletten Korrespondenz mit Behörden und Systemen
Ihre Vorteile bei Zentek
Darum sind wir der beste Ansprechpartner.
Rechtssichere
Entsorgung
Digitales
Entsorgungsmanagement
Individuelle
Entsorgungs- und Sortierkonzepte
Umfangreiches
Reporting
Erfüllung
EU-weiter Anforderungen
Persönlicher
Ansprechpartner
Wünschen Sie sich ein individuelles Entsorgungskonzept?
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individuelles Entsorgungskonzept?
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir für Sie die passende Lösung.
Fachgerechte Entsorgung
nach EPR
Hersteller und Vertreiber sind nach der extended producer responsibility für die Rücknahme und fachgerechte Entsorgung bzw. Wiederaufbereitung ihrer Waren im europäischen Markt verantwortlich. Bevor Sie innerhalb der EU Ihre Produkte vertreiben können, müssen Sie diese registrieren, Bevollmächtigte beauftragen, Mengenmeldungen abgeben und gegebenenfalls behördliche Genehmigungen einholen. Die EPR gilt für Produzenten verschiedener Waren, darunter Textilien, Bekleidung, Schuhe und Elektrogeräte sowie für Inverkehrbringer von Verpackungen.
Die EU-Verpackungsrichtlinien
Welche Produkte
fallen unter die EPR?
Die Produkte, die in den Bereich der EPR fallen, müssen mit einer sogenannten EPR-Nummer versehen werden. Diese muss beispielsweise auch beim Verkauf über digitale Marktplätze als Konformitätsnachweis angegeben werden. In Deutschland fallen Produkte aus den folgenden drei Kategorien unter die EPR-Bestimmungen:
- Elektro- und Elektronikgeräte
- Batterien und Akkumulatoren
- Verpackungen
Für wen gelten die Pflichten
nach EPR?
Kooperation EPR-Compliance und weee EUROPE
Als Partner der paneuropäischen weee EUROPE garantieren wir die Absicherung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen im nationalen Raum und bieten eine europäische Compliance Lösung für Elektroaltgeräte und Batterien an. Gemeinsam mit unserem Netzwerk bewirtschaften wir ca. 100.000 Sammelstellen in ganz Europa, während unsere Partner über 50% der jährlichen Sammelmenge an E-Schrott und Batterien in 30 betreuten Ländern der europäischen Union sammeln und verwerten – Norwegen, Schweiz und Großbritannien eingeschlossen. Dank starker Partner und attraktiver Konditionen bietet weee EUROPE besonders effiziente Prozesse, die Ihnen zugutekommen.
Wie muss ich nach EPR vorgehen?
Wie muss ich nach EPR vorgehen?
Wir unterstützen Sie dabei, rechtssicher innerhalb der EU zu agieren.
Beim Vertrieb von Waren in Deutschland erfüllen Hersteller und Inverkehrbringer die EPR, indem sie sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und systembeteiligungspflichtige Verpackungen an einem dualen System beteiligen. Da jedes Mitgliedsland der EU die Vorgaben in eigene nationale Gesetze umsetzt, ist es für Hersteller und Inverkehrbringer von Waren durchaus herausfordernd, alle Verpflichtungen in ihren Zielmärkten zu erfüllen. Mithilfe eines EPR-Compliance-Partners wie Zentek können Sie Ihrer Verantwortung nachkommen, ohne selbst jedes Gesetz im Blick haben zu müssen.
Für fachliche Fragen und Angebote steht Ihnen Ihre persönliche Ansprechpartnerin Ramona Wolter zur Verfügung.
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Erkunden Sie weitere Leistungsbereiche von uns
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Verkaufsverpackungen
Sie bringen in Deutschland als Hersteller oder Vertreiber mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen in Verkehr, die nach Gebrauch im Haushalt oder ähnlichen Stellen anfallen? Dann gilt es, sich einem dualen System anzuschließen. Diese Verpflichtung (und deren Ausnahmen) regelt das Verpackungsgesetz.
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Elektroaltgeräte
Hersteller, Inverkehrbringer und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten unterliegen verschiedenen Verpflichtungen durch das Elektrogesetz (ElektroG). Dadurch sollen unter anderem die in den Geräten enthaltenen Wertstoffe im Kreislauf erhalten bleiben.
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Batterien
Für Hersteller, Inverkehrbringer und Importeure von Batterien und Akkus gelten verschiedene Verpflichtungen durch das Batteriegesetz (BattG). Wertvolle Stoffe aus Batterien und Akkus sollen durch die gesetzlichen Pflichten recycelt und dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt werden.