Hersteller, Inverkehrbringer und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten unterliegen verschiedenen Verpflichtungen durch das Elektrogesetz (ElektroG). Dadurch sollen unter anderem die in den Geräten enthaltenen Wertstoffe im Kreislauf erhalten bleiben.
Darum sind wir für Sie
der richtige Entsorgungsdienstleister
Mit unserem Full Service Deutschland rund um die Vorgaben der europäischen WEEE-Richtlinie übernehmen wir sämtliche Verpflichtungen, die das deutsche ElektroG an Sie stellt. Dabei bieten wir Ihnen fachkundige Beratung, höchste Transparenz, vollumfängliche Kostenkontrolle und Planbarkeit an, damit Ihr Aufwand kalkulierbar und nachvollziehbar ist. Sämtliche Kosten, die durch die Abholkoordination der stiftung ear entstehen, sind selbstverständlich inkludiert.
Dank langjähriger Erfahrung und einem starken Netzwerk in der Verwertungs- und Recyclingbranche finden wir für jeden Hersteller, Inverkehrbringer und Importeur eine maßgeschneiderte, effiziente Lösung. Wir beraten Sie gerne persönlich und erarbeiten ein Konzept, mit dem Sie den gesetzlichen Anforderungen nach dem deutschen Elektrogesetz souverän begegnen können.
Unsere Leistungen im Überblick
- Beratung und persönliches Kennenlerngespräch
- Rundum B2B-Service
- Anmeldung Ihres Unternehmens
- Kurzfristige Beantragung der Registrierung Ihrer Elektro- und Elektronikgeräte
- Komplette Korrespondenz mit der stiftung ear
- Insolvenzsichere Garantiehinterlegung
- Monatliche Mengenmeldung an die stiftung ear
- Jahresstatistiken
- Abwicklung der ear-Abholkoordinationen
- Stellung eines Bevollmächtigten
- Rücknahmekonzept B2B
- Erfüllung des § 17 Rücknahmeverpflichtung
Ihre Vorteile bei Zentek
Darum sind wir der beste Ansprechpartner.
Rechtssichere
Entsorgung
Digitales
Entsorgungsmanagement
Langjähriges
Know-How
Umfangreiches
Reporting
Bundesweite
Entsorgungslösungen aus einer Hand
Persönlicher
Ansprechpartner
Wünschen Sie sich ein individuelles Entsorgungskonzept?
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Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir für Sie die passende Lösung.
Elektrogeräte
fachmännisch entsorgen
Hersteller, Inverkehrbringer und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten sind zur Registrierung bei der stiftung ear, der Mengenmeldung ihrer Elektrogeräte sowie zur fachgerechten Entsorgung von Elektroaltgeräten verpflichtet. Um Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
WEEE
Full Service
Das Elektrogesetz
in Deutschland
Seit 2005 gilt in Deutschland das Elektrogesetz (kurz ElektroG). Es setzt hierzulande die europäische WEEE-Richtlinie zur Regelung des Inverkehrbringens, der Rücknahme und der Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten um. Da jedes Land der EU über eigene WEEE-Gesetzgebungen verfügt, gilt das Elektrogesetz nur in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2022 gilt die Version des ElektroG3, da das Gesetz seit seinem Inkrafttreten bereits zweimal novelliert wurde. Durch diese Version ist die Registrierungspflicht für Hersteller und Inverkehrbringer bei der stiftung ear erweitert worden.
Was ist die
stiftung ear?
Die stiftung ear wurde gegründet, um die Einhaltung des Elektrogesetzes zu überwachen. Dadurch soll die europäische Richtlinie zur Reduktion von Elektroschrott aus nicht mehr benutzten Elektrogeräten (WEEE-Richtlinie) umgesetzt werden. Über die Stiftung wird ein öffentliches Register über Erstinverkehrbringer und Importeure von Elektrogeräten geführt. Nur wer in das Register eingetragen ist, darf Elektrogeräte in Deutschland vertreiben.
Welche Geräte
sind vom ElektroG betroffen?
Das Elektrogesetz gilt für alle Geräte, die mit einer Wechselspannung von höchstens 1.000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1.500 Volt betrieben werden. Außerdem muss das Gerät abhängig von elektrischen Strömen oder elektromagnetischen Feldern sein oder der Erzeugung, Übertragung und Messung von elektrischen Strömen und elektromagnetischen Feldern dienen. Unter das ElektroG fallen somit nicht nur „klassische“ Elektrogeräte, sondern auch Produkte wie Möbel, Kleidung oder Lifestyle-Produkte, in denen elektrische oder elektronische Komponenten verbaut sind.
Für wen gelten die gesetzlichen Pflichten nach ElektroG?
Durch das Elektrogesetz verpflichtet sind Unternehmen, die Geräte unter ihrem Markennamen herstellen und verkaufen, Geräte anderer Anbieter unter ihrem Markennamen weiterverkaufen sowie Geräte mit Hilfe der Fernkommunikationstechnik unmittelbar an Nutzerinnen und Nutzer in privaten Haushalten in einem anderen EU-Mitgliedsstaat vertreiben. Auch der erstmalige gewerbliche Import von Elektrogeräten nach Deutschland sowie der Export in einen anderen EU-Mitgliedsstaat verpflichten zur Einhaltung der Vorgaben nach ElektroG. Hier arbeiten wir eng mit unserem Kooperationspartner WEEE Europe zusammen. Das ElektroG erlaubt Herstellern, sich Dritter wie der Zentek zu bedienen, um die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Wie muss ich nach ElektroG vorgehen?
Wie muss ich
nach ElektroG vorgehen?
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Elektrogeräte rechtssicher zu entsorgen.
Hersteller, Inverkehrbringer, Importeure sowie beim Direktvertrieb auch ausländische Anbieter von Elektrogeräten müssen sich zunächst bei der stiftung ear für alle Marken und Gerätearten registrieren. Erst danach dürfen sie diese in Deutschland erstmalig zum Kauf anbieten oder in Verkehr bringen. Unternehmen, die keine Niederlassung in Deutschland haben, sind verpflichtet, einen inländischen Bevollmächtigten zu stellen. Wir sind von der stiftung ear als Bevollmächtigter anerkannt und berechtigt, alle Aufgaben für ausländische Hersteller zu übernehmen.
Für fachliche Fragen und Angebote steht Ihnen unser Exptertenteam zur Verfügung.
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