Darum sind wir für Sie
der richtige Entsorgungsdienstleister
Wir entsorgen Transportverpackungen aus:
- Papier, Pappe und Kartonagen sowie Kraftpapiersäcke
- Folien, PE-Schrumpf-, Stretch-, Luftpolsterfolien
- PE-Schaumstoffverpackungen (unvernetzt), PUR-Schaumstoffverpackungen, EPS (Styropor)
- Umreifungsbänder aus Kunststoff oder Stahl
- Eimer, Dosen, Kartuschen, Hobbocks, Kanister, Fässer aus Weißblech und Aluminium
- Paletten und Verpackungen aus Holz und Holz-Werkstoffen
Wir entsorgen für folgende Branchen:
- Baustoffe, Bauelemente, Baubedarf
- Farben, Lacke, Bauchemie
- Elektrogeräte und IT-Geräte
- Kfz-Teile und -Zubehör
- Büromöbel, Küchen- und sonstige Möbel
- Medizinischer Bedarf, Orthopädietechnik, Sanitätsprodukte
- Papier-, Büro- und Schreibwaren, Verlagserzeugnisse
- Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
- Spielwaren
- Sport-, Fitness-, Freizeitartikel
Ihre Vorteile bei Zentek
Darum sind wir der beste Ansprechpartner.
Rechtssichere
Entsorgung
Digitales
Entsorgungsmanagement
Individuelle
Entsorgungs- und Sortierkonzepte
Umfangreiches
Reporting
Bundesweite
Entsorgungslösungen aus einer Hand
Persönlicher
Ansprechpartner
Der Online-Mengenmelder von Zentek
Einfache Mengenmeldung von Transportverpackungen
- Einfache und schnelle Mengenmeldung
- Transparenz über gemeldete Mengen
- Geringer administrativer Aufwand
- Kostenlose Nutzung
Wünschen Sie sich ein individuelles Entsorgungskonzept?
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individuelles Entsorgungskonzept?
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir für Sie die passende Lösung.
Transportverpackungen fachmännisch entsorgen
Transportverpackungen müssen nach der Verwendung fachgerecht entsorgt und durch Recyclingverfahren dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt werden. Es handelt sich in der Regel um einen Materialmix, weshalb Transportverpackungen getrennt von anderen Abfallarten gesammelt werden. Um Fehlstoffe auszusortieren, gelangen sie in eine spezialisierte Sortieranlage. So können die Materialien möglichst rein sortiert und im Sinne einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft recycelt werden.
Das Verpackungsgesetz in Deutschland
Das Verpackungsgesetz, kurz VerpackG, gilt seit dem 01.01.2019. Es setzt hierzulande die europäische Verpackungsrichtlinie um. Diese schreibt vor, dass die Mitgliedsstaaten der EU Maßnahmen zur Verringerung von Verpackungsmüll und seinen Auswirkungen auf die Umwelt beschließen müssen. Seit Juli 2021 gilt die novellierte Version des Verpackungsgesetzes. Durch diese Novelle ist unter anderem die Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister für Hersteller von Transportverpackungen erweitert worden. Detaillierte Informationen zum Verpackungsgesetz finden Sie hier . Dort finden Sie auch einen Überblick über sämtliche Neuerungen des Gesetzes seit der Novelle 2021.
Was ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister?
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie kontrolliert seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten auf Seiten der Hersteller und der dualen Systeme. Darüber hinaus führt sie das Online-Register LUCID, in welches sich Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen eintragen müssen, bevor sie Waren in Deutschland in Verkehr bringen. Bei Verstoß gegen das VerpackG kann die ZSVR Bußgelder verhängen und es kann zu einem Vertriebsverbot kommen.
Welche Produkte sind vom VerpackG betroffen?
Für wen gelten die gesetzlichen Pflichten nach VerpackG?
Hersteller und Inverkehrbringer, die Verpackungen egal welcher Art in Umlauf bringen, müssen die gesetzlichen Pflichten nach VerpackG erfüllen. Für Hersteller von Transportverpackungen gilt seit dem 1. Juli 2022 eine Registrierungspflicht, durch die sie sich bei der ZSVR eintragen müssen. Importeure von Waren nach Deutschland sowie Unternehmen mit Sitz im Ausland, die Waren nach Deutschland exportieren, sind ebenfalls betroffen.
Wie muss ich nach VerpackG vorgehen?
Wie muss ich
nach VerpackG vorgehen?
Wir unterstützen Sie dabei Ihre Transportverpackungen rechtssicher zu registrieren.
Die Registrierung bei der ZSVR muss erfolgen, noch bevor Unternehmen Waren in Deutschland in Verkehr bringen. Außerdem gelten seit Juli 2022 neue Vorgaben in den Bereichen Informations-, Nachweis- und Dokumentationspflicht. Vertreiber von Transport- und Gewerbeverpackungen müssen eine unentgeltliche Rücknahme und Entsorgung dieser bei ihren Kunden gewährleisten. Das Verpackungsgesetz regelt ausdrücklich die Möglichkeit der Beauftragung Dritter. Bei Beteiligung Ihrer Verpackungen an unserem Rücknahmesystem organisieren wir die Rücknahme und Verwertung im Sinne des VerpackG.
Für fachliche Fragen und Angebote steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner Achim Gibson zur Verfügung.
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Erkunden Sie weitere Leistungsbereiche von uns
Geschäftsbereich
EPR Compliance
In ganz Europa gilt die extended producer responsibility, kurz EPR (zu deutsch: erweiterte Herstellerverantwortung). Für Hersteller und Unternehmen, die Waren ins europäische Ausland vertreiben, gelten dadurch unterschiedliche gesetzliche Verpflichtungen und Richtlinien je nach Vertriebsland.
Geschäftsbereich
Verkaufsverpackungen
Sie bringen in Deutschland als Hersteller oder Vertreiber mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen in Verkehr, die nach Gebrauch im Haushalt oder ähnlichen Stellen anfallen? Dann gilt es, sich einem dualen System anzuschließen. Diese Verpflichtung (und deren Ausnahmen) regelt das Verpackungsgesetz (VerpackG).