Für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen, die in privaten Haushalten / bei Endverbrauchern anfallen (u. a. Transportverpackungen), regeln die PPWR (gilt ab dem 12.08.2026) und das VerpackDG besondere Verpflichtungen. Achtung: Transportverpackungen können unter der neuen Definition (§ 3 Abs. 6 VerpackDG) systembeteiligungspflichtig werden.
Darum sind wir für Sie
der richtige Entsorgungsdienstleister
Wir entsorgen Transportverpackungen aus:
- Papier, Pappe und Kartonagen sowie Kraftpapiersäcke
- Folien, PE-Schrumpf-, Stretch-, Luftpolsterfolien
- PE-Schaumstoffverpackungen (unvernetzt), PUR-Schaumstoffverpackungen, EPS (Styropor)
- Umreifungsbänder aus Kunststoff oder Stahl
- Eimer, Dosen, Kartuschen, Hobbocks, Kanister, Fässer aus Weißblech und Aluminium
- Paletten und Verpackungen aus Holz und Holz-Werkstoffen
Wir entsorgen für folgende Branchen:
- Baustoffe, Bauelemente, Baubedarf
- Farben, Lacke, Bauchemie
- Elektrogeräte und IT-Geräte
- Kfz-Teile und -Zubehör
- Büromöbel, Küchen- und sonstige Möbel
- Medizinischer Bedarf, Orthopädietechnik, Sanitätsprodukte
- Papier-, Büro- und Schreibwaren, Verlagserzeugnisse
- Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
- Spielwaren
- Sport-, Fitness-, Freizeitartikel
Ihre Vorteile bei Zentek
Darum sind wir der beste Ansprechpartner.
Rechtskonforme
Entsorgung
Digitales
Entsorgungsmanagement
Individuelle
Entsorgungs- und Sortierkonzepte
Umfangreiches
Reporting
Bundesweite
Entsorgungslösungen aus einer Hand
Persönlicher
Ansprechpartner
Der Online-Mengenmelder von Zentek
Einfache Mengenmeldung von Transportverpackungen
Darüber hinaus profitieren Sie bei uns von der Möglichkeit der digitalen Mengenmeldung über unseren Online-Mengenmelder, der eine einfache und transparente TVP-Mengenmeldung ermöglicht. Mit nur wenigen Klicks können Sie im ansprechenden Online-Mengenmelder Ihrer Pflicht zur Mengenmeldung einfach und schnell nachkommen. Der Mengenmeldungsprozess erfolgt vollständig digital und automatisiert, sodass Zeitaufwand und Fehlerquote minimiert werden.
- Einfache und schnelle Mengenmeldung
- Transparenz über gemeldete Mengen
- Geringer administrativer Aufwand
- Kostenlose Nutzung
Wünschen Sie sich ein individuelles Entsorgungskonzept?
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Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir für Sie die passende Lösung.
Transportverpackungen fachmännisch entsorgen
Transportverpackungen müssen nach der Verwendung fachgerecht entsorgt und durch Recyclingverfahren dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt werden. Es handelt sich in der Regel um einen Materialmix, weshalb Transportverpackungen getrennt von anderen Abfallarten gesammelt werden. Um Fehlstoffe auszusortieren, gelangen sie in eine spezialisierte Sortieranlage. So können die Materialien möglichst rein sortiert und im Sinne einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft recycelt werden.
Das Verpackungsgesetz in Deutschland
Das VerpackG trat 2019 in Kraft und wird ab dem 12.08.2026 durch PPWR und VerpackDG abgelöst. Die PPWR regelt die Anforderungen unmittelbar; das VerpackDG ergänzt sie um nationale Zuständigkeiten und Vollzugsregelungen. Die Registrierungspflicht bei der ZSVR (nun EU-Registrierungsbehörde) besteht weiterhin.
Was ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister?
Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie kontrolliert seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten auf Seiten der Hersteller und der dualen Systeme. Darüber hinaus führt sie das Online-Register LUCID, in welches sich Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen eintragen müssen, bevor sie Waren in Deutschland in Verkehr bringen. Bei Verstoß gegen das VerpackG kann die ZSVR Bußgelder verhängen und es kann zu einem Vertriebsverbot kommen.
Welche Produkte sind vom VerpackG betroffen?
Für wen gelten die gesetzlichen Pflichten nach VerpackG?
Hersteller und Inverkehrbringer, die Verpackungen egal welcher Art in Umlauf bringen, müssen die gesetzlichen Pflichten nach VerpackG erfüllen. Für Hersteller von Transportverpackungen gilt ab dem 12.08.2026 die Registrierungspflicht gem. § 6 VerpackDG. Transportverpackungen, die typischerweise mehrheitlich bei privaten Haushalten oder vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen, können nun systembeteiligungspflichtig sein.
Wie muss ich nach VerpackG vorgehen?
Wie muss ich
nach VerpackG vorgehen?
Die Registrierung bei der ZSVR muss erfolgen, noch bevor Verpackungen im Bundesgebiet bereitgestellt werden. Rechtsgrundlage ist ab 12.08.2026 die PPWR i. V. m. dem VerpackDG. Informations-, Nachweis- und Dokumentationspflichten bleiben bestehen. Vertreiber von Transport- und Gewerbeverpackungen müssen eine unentgeltliche Rücknahme und Entsorgung dieser bei ihren Kunden gewährleisten. Das Verpackungsgesetz regelt ausdrücklich die Möglichkeit der Beauftragung Dritter. Bei Beteiligung Ihrer Verpackungen an unserem Rücknahmesystem organisieren wir die Rücknahme und Verwertung im Sinne des VerpackG.
Für fachliche Fragen und Angebote steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner Achim Gibson zur Verfügung.
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EPR ComplianceIn ganz Europa gilt die extended producer responsibility, kurz EPR (zu deutsch: erweiterte Herstellerverantwortung). Für Hersteller und Unternehmen, die Waren ins europäische Ausland vertreiben, gelten dadurch unterschiedliche gesetzliche Verpflichtungen und Richtlinien je nach Vertriebsland.

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VerkaufsverpackungenSie bringen in Deutschland als Hersteller oder Vertreiber mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen in Verkehr, die nach Gebrauch im Haushalt oder ähnlichen Stellen anfallen? Dann gilt es, sich einem dualen System anzuschließen. Diese Verpflichtung (und deren Ausnahmen) regelt das Verpackungsgesetz (VerpackG).
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