Entsorgung von
Transport­verpackungen

Für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht (u.a. Transportverpackungen) werden spezielle Verpflichtungen durch das Verpackungsgesetz geregelt. Besonders die Registrierungspflicht ist mit der Novelle des VerpackG von 2021 erweitert worden.

Darum sind wir für Sie
der richtige Entsorgungs­dienstleister

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Entsorgung von Transportverpackungen als kompetenter Partner zur Seite. Dabei gestalten wir das Entsorgungsmanagement effizient, einfach und zuverlässig, sodass Ihre Rücknahme- und Verwertungspflichten rechtssicher erfüllt werden. Hierzu arbeiten wir ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsdienstleistern zusammen. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die passende und maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen. Wir kümmern uns um sämtliche Prozesse rund um die bestmögliche Wiederverwertung und fachgerechte Entsorgung Ihrer Transportverpackungen.

Wir entsorgen Transportverpackungen aus:

Wir entsorgen für folgende Branchen:

Ihre Vorteile bei Zentek

Darum sind wir der beste Ansprechpartner.

Rechtssichere
Entsorgung

Digitales
Entsorgungsmanagement

Individuelle
Entsorgungs- und Sortierkonzepte

Umfangreiches
Reporting

Bundesweite
Entsorgungslösungen aus einer Hand

Persönlicher
Ansprechpartner

Der Online-Mengenmelder von Zentek

Mit dem Online-Mengenmelder können Sie ganz einfach Ihre Plan- und Ist-Mengen Ihrer Transportverpackungen melden.

Einfache Mengenmeldung von Transportverpackungen

Die Zusammenarbeit mit uns ist für Sie einfach und unkompliziert: Sie teilen uns mit, welche Verpackungsmengen wir für Sie entsorgen dürfen. Wir kümmern uns um die sichere Rückführung, indem wir die gesammelten Verpackungen direkt bei Ihren Kunden abholen – kosteneffizient, rechtssicher und umweltschonend. Nach der Abholung an der Anfallstelle werden die Verpackungen entsprechend ihres Materials in einer Sortieranlage sortiert. Anschließend können sie dem Wertstoffkreislauf über Recycling wieder zugeführt werden. Dies geschieht im Sinne einer ressourcenschonenden und nachhaltigen Kreislaufwirtschaft. Darüber hinaus profitieren Sie bei uns von der Möglichkeit der digitalen Mengenmeldung über unseren Online-Mengenmelder, der eine einfache und transparente TVP-Mengenmeldung ermöglicht. Mit nur wenigen Klicks können Sie im ansprechenden Online-Mengenmelder Ihrer Pflicht zur Mengenmeldung einfach und schnell nachkommen. Der Mengenmeldungsprozess erfolgt vollständig digital und automatisiert, sodass Zeitaufwand und Fehlerquote minimiert werden.

Wünschen Sie sich ein individuelles Entsorgungs­konzept?

Wünschen Sie sich ein
individuelles Entsorgungs­konzept?

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir für Sie die passende Lösung.

Ein Gabelstapler schichtet Pappbündel aufeinander.

Transportverpackungen fachmännisch entsorgen

Transportverpackungen müssen nach der Verwendung fachgerecht entsorgt und durch Recyclingverfahren dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt werden. Es handelt sich in der Regel um einen Materialmix, weshalb Transportverpackungen getrennt von anderen Abfallarten gesammelt werden. Um Fehlstoffe auszusortieren, gelangen sie in eine spezialisierte Sortieranlage. So können die Materialien möglichst rein sortiert und im Sinne einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft recycelt werden.

Das Verpackungsgesetz in Deutschland

Das Verpackungsgesetz, kurz VerpackG, gilt seit dem 01.01.2019. Es setzt hierzulande die europäische Verpackungsrichtlinie um. Diese schreibt vor, dass die Mitgliedsstaaten der EU Maßnahmen zur Verringerung von Verpackungsmüll und seinen Auswirkungen auf die Umwelt beschließen müssen. Seit Juli 2021 gilt die novellierte Version des Verpackungsgesetzes. Durch diese Novelle ist unter anderem die Registrierungspflicht bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister für Hersteller von Transportverpackungen erweitert worden. Detaillierte Informationen zum Verpackungsgesetz finden Sie hier . Dort finden Sie auch einen Überblick über sämtliche Neuerungen des Gesetzes seit der Novelle 2021.

Was ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister?

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie kontrolliert seit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten auf Seiten der Hersteller und der dualen Systeme. Darüber hinaus führt sie das Online-Register LUCID, in welches sich Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen eintragen müssen, bevor sie Waren in Deutschland in Verkehr bringen. Bei Verstoß gegen das VerpackG kann die ZSVR Bußgelder verhängen und es kann zu einem Vertriebsverbot kommen.

Welche Produkte sind vom VerpackG betroffen?

Alle Verpackungsarten fallen unter das Verpackungsgesetz, darunter neben Verkaufsverpackungen auch Transportverpackungen, Umverpackungen, Mehrweg-, Einweg- und Serviceverpackungen. Welche Verpflichtungen jeweils für die Vertreiber dieser Verpackungen gelten, hängt von der Verpackungsart ab. Systembeteiligungspflichtige Verkaufsverpackungen müssen beispielsweise bei einem dualen System lizenziert werden. Dies gilt nicht für Transportverpackungen.

Für wen gelten die gesetzlichen Pflichten nach VerpackG?

Hersteller und Inverkehrbringer, die Verpackungen egal welcher Art in Umlauf bringen, müssen die gesetzlichen Pflichten nach VerpackG erfüllen. Für Hersteller von Transportverpackungen gilt seit dem 1. Juli 2022 eine Registrierungspflicht, durch die sie sich bei der ZSVR eintragen müssen. Importeure von Waren nach Deutschland sowie Unternehmen mit Sitz im Ausland, die Waren nach Deutschland exportieren, sind ebenfalls betroffen.

Wie muss ich nach VerpackG vorgehen?

Wie muss ich
nach VerpackG vorgehen?

Wir unterstützen Sie dabei Ihre Transportverpackungen rechtssicher zu registrieren.

Die Registrierung bei der ZSVR muss erfolgen, noch bevor Unternehmen Waren in Deutschland in Verkehr bringen. Außerdem gelten seit Juli 2022 neue Vorgaben in den Bereichen Informations-, Nachweis- und Dokumentationspflicht. Vertreiber von Transport- und Gewerbeverpackungen müssen eine unentgeltliche Rücknahme und Entsorgung dieser bei ihren Kunden gewährleisten. Das Verpackungsgesetz regelt ausdrücklich die Möglichkeit der Beauftragung Dritter. Bei Beteiligung Ihrer Verpackungen an unserem Rücknahmesystem organisieren wir die Rücknahme und Verwertung im Sinne des VerpackG.

Für fachliche Fragen und Angebote steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner Achim Gibson zur Verfügung.

Achim Gibson
Vertriebsleiter
achim.gibson@zentek.de
+49 2203 8987-210

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Sie bringen in Deutschland als Hersteller oder Vertreiber mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen in Verkehr, die nach Gebrauch im Haushalt oder ähnlichen Stellen anfallen? Dann gilt es, sich einem dualen System anzuschließen. Diese Verpflichtung (und deren Ausnahmen) regelt das Verpackungsgesetz (VerpackG).

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Wir sind für Sie da.

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Ansprechpartner
Achim Gibson
Vertriebsleiter
achim.gibson@zentek.de
+49 2203 8987-210