Entsorgung von
Gewerbe- und Transportverpackungen

Für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen, die in privaten Haushalten / bei Endverbrauchern anfallen, regeln die PPWR (gilt ab dem 12.08.2026) und das VerpackDG besondere Verpflichtungen. Achtung: Transportverpackungen können unter der neuen Definition (§ 3 Abs. 6 VerpackDG) systembeteiligungspflichtig werden.

Darum sind wir für Sie
der richtige Entsorgungs­dienstleister

Wir stehen Ihnen bei allen Fragen rund um die Entsorgung von Transportverpackungen als kompetenter Partner zur Seite. Dabei gestalten wir das Entsorgungsmanagement effizient, einfach und zuverlässig, sodass Ihre Rücknahme- und Verwertungspflichten rechtskonform erfüllt werden. Hierzu arbeiten wir ausschließlich mit zertifizierten Entsorgungsdienstleistern zusammen. Gemeinsam mit Ihnen finden wir die passende und maßgeschneiderte Lösung für Ihr Unternehmen. Wir kümmern uns um sämtliche Prozesse rund um die bestmögliche Wiederverwertung und fachgerechte Entsorgung Ihrer Transportverpackungen.

Wir entsorgen Transportverpackungen aus:

Wir entsorgen für folgende Branchen:

Ihre Vorteile bei Zentek

Darum sind wir der beste Ansprechpartner.

Rechtskonforme
Entsorgung

Digitales
Entsorgungsmanagement

Individuelle
Entsorgungs- und Sortierkonzepte

Umfangreiches
Reporting

Bundesweite
Entsorgungslösungen aus einer Hand

Persönlicher
Ansprechpartner

Der Online-Mengenmelder von Zentek

Mit dem Online-Mengenmelder können Sie ganz einfach Ihre Plan- und Ist-Mengen Ihrer Transportverpackungen melden.

Einfache Mengenmeldung von Transportverpackungen

Die Zusammenarbeit mit uns ist für Sie einfach und unkompliziert: Sie teilen uns mit, welche Verpackungsmengen wir für Sie entsorgen dürfen. Wir kümmern uns um die sichere Rückführung, indem wir die gesammelten Verpackungen direkt bei Ihren Kunden abholen – kosteneffizient, rechtskonform und umweltschonend. Nach der Abholung an der Anfallstelle werden die Verpackungen entsprechend ihres Materials in einer Sortieranlage sortiert. Anschließend können sie dem Wertstoffkreislauf über Recycling wieder zugeführt werden. Dies geschieht im Sinne einer ressourcenschonenden und nachhaltigen Kreislaufwirtschaft.

Darüber hinaus profitieren Sie bei uns von der Möglichkeit der digitalen Mengenmeldung über unseren Online-Mengenmelder, der eine einfache und transparente TVP-Mengenmeldung ermöglicht. Mit nur wenigen Klicks können Sie im ansprechenden Online-Mengenmelder Ihrer Pflicht zur Mengenmeldung einfach und schnell nachkommen. Der Mengenmeldungsprozess erfolgt vollständig digital und automatisiert, sodass Zeitaufwand und Fehlerquote minimiert werden.

Wünschen Sie sich ein individuelles Entsorgungs­konzept?

Wünschen Sie sich ein
individuelles Entsorgungs­konzept?

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir für Sie die passende Lösung.

Ein Gabelstapler schichtet Pappbündel aufeinander.

Transportverpackungen fachmännisch entsorgen

Transportverpackungen müssen nach der Verwendung fachgerecht entsorgt und durch Recyclingverfahren dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt werden. Es handelt sich in der Regel um einen Materialmix, weshalb Transportverpackungen getrennt von anderen Abfallarten gesammelt werden. Um Fehlstoffe auszusortieren, gelangen sie in eine spezialisierte Sortieranlage. So können die Materialien möglichst rein sortiert und im Sinne einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft recycelt werden.

Gesetzliche Regelungen in Deutschland

Das VerpackG trat 2019 in Kraft und wird ab dem 12.08.2026 durch PPWR und VerpackDG abgelöst. Die PPWR regelt die Anforderungen unmittelbar; das VerpackDG ergänzt sie um nationale Zuständigkeiten und Vollzugsregelungen. Die Registrierungspflicht bei der ZSVR (nun EU-Registrierungsbehörde) besteht weiterhin.

Was ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister?

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts. Sie kontrolliert seit Inkrafttreten des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes die Einhaltung der gesetzlichen Pflichten auf Seiten der Hersteller und der dualen Systeme. Darüber hinaus führt sie das Online-Register LUCID, in welches sich Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen eintragen müssen, bevor sie Waren in Deutschland in Verkehr bringen. Bei Verstoß gegen das VerpackDG kann die ZSVR Bußgelder verhängen und es kann zu einem Vertriebsverbot kommen.

Welche Verpackungen fallen unter das VerpackDG?

Alle Verpackungsarten fallen unter das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz, darunter neben Verkaufsverpackungen auch Transportverpackungen, Umverpackungen, Einweg-, Service- und wiederverwendbare Verpackungen. Welche Verpflichtungen jeweils für die Vertreiber, Lieferanten, Erzeuger, Importeure und Hersteller dieser Verpackungen gelten, hängt von der Verpackungsart ab. Systembeteiligungspflichtige Verpackungen müssen bei einem dualen System lizenziert werden.

Für wen gelten die gesetzlichen Pflichten nach VerpackDG?

Hersteller und Inverkehrbringer, die Verpackungen egal welcher Art in Umlauf bringen, müssen die gesetzlichen Pflichten nach VerpackDG erfüllen. Für Hersteller von Transportverpackungen gilt ab dem 12.08.2026 die Registrierungspflicht gem. § 6 VerpackDG. Transportverpackungen, die typischerweise mehrheitlich bei privaten Haushalten oder vergleichbaren Anfallstellen als Abfall anfallen, können nun systembeteiligungspflichtig sein.

Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) für Gewerbeverpackungen

Das VerpackDG verpflichtet Hersteller und Vertreiber von Transport- und Gewerbeverpackungen zur unentgeltlichen Rücknahme beim Endkunden. Diese Pflicht kann auf zwei Wegen erfüllt werden: durch die individuelle Eigenrücknahme, oder durch den Anschluss an eine Organisation für Herstellerverantwortung (OfH), die die Rücknahmepflicht kollektiv übernimmt.

Als angestrebte Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) für Gewerbeverpackungen bietet Zentek Herstellern und Inverkehrbringern damit künftig die Möglichkeit, ihre gesetzlichen Rücknahme- und Verwertungspflichten für Gewerbeverpackungen bequem, rechtssicher und kollektiv zu erfüllen, ohne eigenen Logistik- und Verwaltungsaufwand.

Wie muss ich nach VerpackDG vorgehen?

Wie muss ich
nach VerpackDG vorgehen?

Wir unterstützen Sie dabei Ihre Transportverpackungen rechtskonform zu registrieren.

Die Registrierung bei der ZSVR muss erfolgen, noch bevor Verpackungen im Bundesgebiet bereitgestellt werden. Rechtsgrundlage ist ab 12.08.2026 die PPWR i. V. m. dem VerpackDG. Informations-, Nachweis- und Dokumentationspflichten bleiben bestehen. Vertreiber von Transport- und Gewerbeverpackungen müssen eine unentgeltliche Rücknahme und Entsorgung dieser bei ihren Kunden gewährleisten. Die PPWR in Verbindung mit dem Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz regelt ausdrücklich die Möglichkeit der Beauftragung Dritter. Bei Beteiligung Ihrer Verpackungen an unserem Rücknahmesystem organisieren wir die Rücknahme und Verwertung im Sinne des VerpackDG.

Für fachliche Fragen und Angebote steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner Achim Gibson zur Verfügung.

Achim Gibson
Vertriebsleiter
achim.gibson@zentek.de
+49 2203 8987-210

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