Informationen zum Verpackungsgesetz

Seit 2019 gilt in Deutschland das Verpackungsgesetz (VerpackG). Es setzt die Vorgaben der EU-Verpackungsrichtlinie in nationales Recht um.

Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen sind durch das Verpackungsgesetz dazu verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) zu registrieren. Davon betroffen sind sowohl Unternehmen im Bereich der Verkaufsverpackungen als auch solche, die Transportverpackungen, ebenso wie Um- und Mehrwegverpackungen für Industrie und Handel in Verkehr bringen. Gleiches gilt für Inverkehrbringer von Serviceverpackungen, wie beispielsweise in der Gastronomie.

Was ist die Zentrale Stelle Verpackungsregister?

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister überwacht die Einhaltung des Verpackungsgesetzes. Sie ist eine Stiftung bürgerlichen Rechts und übernimmt sowohl eine Organisations- als auch Kontrollfunktion. Die ZSVR führt das öffentliche Register LUCID, in das sich jedes registrierungspflichtige Unternehmen vor dem Inverkehrbringen von Verkaufs-, Transport-, Service-, Um- und Mehrwegverpackungen in Deutschland eintragen muss.

Systembeteiligungspflicht für Hersteller von Verkaufsverpackungen

Verkaufsverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei Endverbraucherinnen und Endverbrauchern als Abfall anfallen, müssen darüber hinaus bei einem dualen System lizenziert werden. Auf diese Weise erfüllen Unternehmen ihre Systembeteiligungspflicht. Lizenzierungspflichtige Hersteller geben außerdem über LUCID ihre Datenmeldung an die ZSVR ab, wie die Planmengenmeldung, die unterjährige Mengenanpassung, die Jahresabschlussmeldung und die Vollständigkeitserklärung.

Registrierung vor dem Vertrieb von Waren

Produkte von nicht ordnungsgemäß registrierten Unternehmen bzw. Marken dürfen in Deutschland nicht in Verkehr gebracht werden. Die Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister und die Beteiligung an einem dualen System müssen vor dem Inverkehrbringen erfolgen. Weitere Informationen zur Zentralen Stelle Verpackungsregister finden Sie unter www.verpackungsregister.org.

Warum gibt es das VerpackG?

Das wichtigste Ziel des Verpackungsgesetzes ist es, die Auswirkungen von Verpackungsabfällen auf die Umwelt zu verringern oder ganz zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen und die Kreislaufwirtschaft in Deutschland zu fördern, sollen Verpackungen einer Aufbereitung zur Wiederverwendung oder dem Recycling zugeführt werden. Darüber hinaus wurden die von den Systemen zu erfüllenden Recyclingquoten mit Inkrafttreten des Verpackungsgesetzes deutlich erhöht.

Novelle des Verpackungsgesetzes 2021

Seit dem 3. Juli 2021 gelten verschiedene Änderungen des Verpackungsgesetzes. Diese Novelle betrifft sowohl Inverkehrbringer von Verkaufs-, Transport-, Um- und Mehrwegverpackungen als auch Online-Händler und Vertreiber von Serviceverpackungen. Sämtliche Änderungen der Novelle des VerpackG treten schrittweise in Kraft. Was das für Ihr Unternehmen bedeutet und welche Maßnahmen Sie betreffen, erfahren Sie in unserer PDF „Das neue Verpackungsgesetz 2021: wichtige Änderungen der Novelle im Überblick“. Darin finden Sie die Änderungen in chronologischer Reihenfolge. Für Rückfragen und weitere Details stehen wir Ihnen selbstverständlich persönlich zur Verfügung.

Die Novelle des VerpackG im Überblick

Ihr Partner für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft

Bei der Erfüllung Ihrer Pflichten durch das Verpackungsgesetz ist Zentek gerne der zuverlässige Partner an Ihrer Seite. Wir fühlen uns dem Gedanken einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft stark verbunden und leben diese Werte auch in unserer Zusammenarbeit mit Ihnen.