Am 4. März 2024 hat der Europäische Rat Änderungen an den EU-Rechtsvorschriften über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) beschlossen. Diese betreffen Produkte wie Computer, Kühlschränke und Photovoltaikmodule. 

Die Änderungen sollen die WEEE-Richtlinie mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2022 in Einklang bringen, welches die rückwirkende Anwendung der erweiterten Herstellerverantwortung auf Abfälle von Photovoltaikmodulen, die zwischen 2005 und 2012 in Verkehr gebracht wurden, als ungerechtfertigt kritisierte. 

Die Änderung besagt, dass die Kosten für die Bewirtschaftung und Entsorgung von Abfällen aus Photovoltaikmodulen, die nach dem 13. August 2012 in Verkehr gebracht wurden, beim Hersteller der Elektro- und Elektronikgeräte liegen. Außerdem stellt die Änderung klar, dass die erweiterte Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronikgeräte, die 2018 in den Geltungsbereich der Richtlinie aufgenommen wurden, für diejenigen E-Produkte gelten soll, die nach diesem Datum in Verkehr gebracht wurden. 

Mit den Änderungen wurde auch eine Überprüfungsklausel eingeführt, nach der die Kommission bis spätestens 2026 beurteilen muss, ob eine Überarbeitung der Richtlinie notwendig ist. 

Die geänderte Richtlinie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann 18 Monate Zeit, die geänderte Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. 

Sollten Sie Fragen zum Thema EU-Altgeräterichtlinie, WEEE oder dem Elektrogesetz (ElektroG) haben, steht Ihnen Lena Elkendorf unter +49 2203 8987-418 und lena.elkendorf@zentek.de zur Verfügung.