In jeder Branche fallen Abfälle an. Wir sind dafür da, die fachgerechte Entsorgung dieser Abfälle zu organisieren. Dabei haben wir uns zum Ziel gesetzt, bis 2029 alle Abfälle, die bei unseren Kunden anfallen, stofflich verwerten zu lassen. Dies geschieht im Sinne einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft.
Sie bringen in Deutschland als Hersteller oder Vertreiber mit Ware befüllte Verkaufs- und Umverpackungen in Verkehr, die nach Gebrauch im Haushalt oder ähnlichen Stellen anfallen? Dann gilt es, sich einem dualen System anzuschließen. Diese Verpflichtung (und deren Ausnahmen) regelt das Verpackungsgesetz.
Für Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen ohne Systembeteiligungspflicht (u.a. Transportverpackungen) werden spezielle Verpflichtungen durch das Verpackungsgesetz geregelt. Besonders die Registrierungspflicht ist mit der Novelle des VerpackG von 2021 erweitert worden.
Hersteller, Inverkehrbringer und Importeure von Elektro- und Elektronikgeräten unterliegen verschiedenen Verpflichtungen durch das Elektrogesetz (ElektroG). Dadurch sollen unter anderem die in den Geräten enthaltenen Wertstoffe im Kreislauf erhalten bleiben.
Für Hersteller, Inverkehrbringer und Importeure von Batterien und Akkus gelten verschiedene Verpflichtungen durch das Batteriegesetz (BattG). Wertvolle Stoffe aus Batterien und Akkus sollen durch die gesetzlichen Pflichten recycelt und dem Wertstoffkreislauf wieder zugeführt werden.
In ganz Europa gilt die extended producer responsibility, kurz EPR (zu deutsch: erweiterte Herstellerverantwortung). Für Hersteller und Unternehmen, die Waren ins europäische Ausland vertreiben, gelten dadurch unterschiedliche gesetzliche Verpflichtungen und Richtlinien je nach Vertriebsland.