Zum 01.01.2022 treten in Frankreich Verschärfungen der erweiterten Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, kurz: EPR) zur umweltgerechten Rückführung von Verpackungen und/oder Produkten in Kraft. Der Geltungsbereich der EPR auf neue Produktkategorien ausgeweitet und zum anderen sieht das französische Kreislaufwirtschaftsgesetz für Hersteller und Inverkehrbringer, deren Verpackungen und/oder Produkte einer erweiterten Herstellerverantwortung in Frankreich unterliegen, pro Produktkategorie eine eindeutige Registrierungsnummer (identifiant unique; kurz: IDU) vor.

Bis Ende 2021 waren in Frankreich Haushaltsverpackungen, Batterien und Akkumulatoren, elektrische und elektronische Geräte, Fahrzeuge, Arzneimittel, Reifen, grafische Papiere, Textilien, Möbel, Chemikalien, bestimmte Medizinprodukte, Freizeitboote sowie Tabakwaren lizenzierungspflichtig. Seit dem 01.01.2022 wurde der Anwendungsbereich der erweiterten Herstellerverantwortung in Frankreich um die Kategorien Spielwaren, Sport- und Freizeitartikel, Heimwerker- und Gartenbedarf (Décret n°. 2021-1213 vom 22. September 2021), Schmiermittel (Décret n° 2021-1395 vom 27. Oktober 2021) und Baustoffe (Décret n° 2021-1941 vom 31. Dezember 2021) ergänzt.

Betroffen von dieser Erweiterung sind Hersteller, Importeure, Händler, Wiederverkäufer sowie ausländische Fernverkäufer (z.B. Online-Händler) und Direktversender, die erstmalig ihre Produkte auf dem französischen Markt – einschließlich der französischen Überseegebiete – in Verkehr bringen. Die Marktteilnehmer sind verpflichtet. Einen Beitrag für das Recycling oder die Behandlung der aus diesen Produkten entstehenden Abfälle zu leisten oder selbst das Recycling und die Wiederaufbereitung sicherzustellen.

Zusätzlich besteht für Hersteller und Inverkehrbringer seit dem 01.01.2022 die Pflicht, pro EPR-Produktkategorie eine eindeutige Registrierungsnummer (identifiant unique; kurz: IDU) zu führen. Diese Identifikationsnummer muss in den AGBs, auf allen Vertragsdokumenten sowie auf der Website ausgewiesen werden. So wird die abfallwirtschaftsrelevante Tätigkeit der Marktakteure nachvollzogen und eine Kontrolle der Erfüllung der umweltrechtlichen Pflichten ermöglicht.

Die neuen Registrierungsnummern werden ab dem 01.01.2022 automatisch vergeben, sobald man sich bei einem entsprechenden Entsorgungs-/Rücknahmesystem (éco-organisme) angemeldet hat. Fernverkäufer ohne eigene Niederlassung in Frankreich müssen einen französischen Bevollmächtigten benennen, der für die Erfüllung der Verpflichtungen in Frankreich zuständig ist. Die Entscheidung für die Zulassung der Entsorgungs-/Rücknahmesysteme für die neuen Produktgruppen wird vom zuständigen Ministerium (Ministère de la Transition écologique) in Q1 2022 erwartet.

Gerne werden wir über weitere Entwicklungen informieren.

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