Die Baubranche erlebt einen wichtigen Meilenstein im Streben nach mehr Nachhaltigkeit und Umweltschutz: Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist seit dem 1. August 2023 offiziell in Kraft. Diese Verordnung setzt klare Standards für die Herstellung, das Inverkehrbringen und den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (Recyclingmaterial) und trägt somit maßgeblich zur Förderung einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft bei. 

Die EBV wurde eingeführt, um einheitliche und verbindliche Anforderungen im Umgang mit Recyclingbaustoffen zu schaffen. Die Verordnung legt großen Wert auf Umweltverträglichkeit und berücksichtigt dabei insbesondere die chemischen Eigenschaften der verwendeten Materialien. Unter anderem wird genau festgelegt, unter welchen Bedingungen und an welchen Stellen diese Materialien eingesetzt werden dürfen. 

Seit dem 1. August 2023 gelten für die Anlieferung von Bauschutt, Beton, Ziegel, Asphalt und anderen mineralischen Abfällen, die recycelt werden können und sollen, folgende Anforderungen: 

  1. Vollständiger Anlieferungsnachweis: 

Es ist erforderlich einen Anlieferungsnachweis mit Angaben zur Herkunft, Menge und beabsichtigten Nutzung des Materials abzugeben. 

  1. Sortenreine Anlieferung: 

Das Material muss sortenrein und frei von Fremdstoffen sein (siehe Merkblatt).

  1. Analysen und Schadstoffgutachten: 

Die Vorlage von Analysen und Schadstoffgutachten kann erforderlich sein. 

Die Einführung der EBV markiert eine wichtige Gelegenheit für die Baubranche, den Einsatz von Recyclingbaustoffen zu intensivieren und somit einen aktiven Beitrag zur Förderung von Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz zu leisten. 

Für Fragen, Beratung steht Ihnen Christian Schönberger unter +49 2203 8987-255 und christian.schoenberger@zentek.de zur Verfügung