Am 28.12.2022 wurde im Staatsblatt von Spanien die neue Verpackungsverordnung veröffentlicht. In dieser hat sich die Definition des Produktherstellers erweitert. Die Registrierungspflicht gilt nun auch für Verpacker, Importeure, Markeninhaber, Vertreiber, Paketdienste und Betreiber von Plattformen. Für gewerbliche und Industrieverpackungen sowie Haushaltsverpackungen sind sie verpflichtet, sich im öffentlichen Herstellerverzeichnis zu registrieren. Außerdem muss die getrennte Sammlung des Verpackungsabfalls über ein Rücknahmesystem gewährleistet sein. Die nach der Anmeldung erhaltene Registrierungsnummer ist in der gesamten Lieferkette in offiziellen Dokumenten zu führen. Ausländische Hersteller müssen einen Bevollmächtigten benennen.
Da jedes Mitgliedsland der EU die Vorgaben in eigene nationale Gesetze umsetzt, ist es für Hersteller und Inverkehrbringer von Waren durchaus herausfordernd, alle Verpflichtungen in ihren Zielmärkten zu erfüllen. Mithilfe eines EPR-Compliance-Partners wie Zentek können Sie Ihrer Verantwortung nachkommen, ohne selbst jedes Gesetz im Blick haben zu müssen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.