Viele Verpackungen verlieren ihre Recyclingfähigkeit
Zum September 2023 hat die Zentrale Stelle Verpackungsregister den neuen Mindeststandard veröffentlicht – und der hat es in sich!
Die wohl entscheidendste Neuerung ist, dass flexible Verpackungen aus PE und PP, ebenso wie papierbasierte Verbundverpackungen nicht mehr als recyclingfähig gelten. Für diese Materialien muss stattdessen im Einzelfall der Nachweis erfolgen, der die Recyclingfähigkeit belegt. Bereits bestehende Zertifikate, die bisher die Recyclingfähigkeit einer Verpackung belegten, verlieren ihre Gültigkeit.
Darüber hinaus werden ab sofort auch Druckfarben im Zwischendruck, die auf Nitrocellulose (NC) basieren, unter gewissen Umständen als nicht recyclingfähig eingestuft. Gleiches gilt für Glasverpackungen, die in einem zu geringen Anteil lichtdurchlässig sind. Diese werden in den Anlagen als Störstoff aussortiert und sind deshalb nicht recyclingfähig.
In unserem Blogbeitrag “Recyclingfähigkeit von Verpackungen” haben wir zusammengefasst, was eigentlich Recyclingfähigkeit bedeutet und wie Inverkehrbringer von Verpackungen dieses Kriterium erfüllen können.
Bei Fragen zum neuen Mindeststandard stehen Ihnen unsere Kollegen aus dem Bereich Verkaufsverpackungen selbstverständlich gerne zur Verfügung.