Am 20.05.2020 hat das Bundeskabinett einen Entwurf für das neue Batteriegesetz beschlossen, welches nach Bestätigung durch den Bundestag zum 01.01.2021 in Kraft treten soll.

Die wichtigste Neuerung ist, dass Hersteller von Geräte-, Fahrzeug- und Industriebatterien anstatt der bisherigen Anzeigepflicht beim UBA (Umweltbundesamt), einer Registrierungspflicht unterliegen. Diese Registrierungen soll nach einer Beleihung des Umweltbundesamtes die stiftung ear wahrnehmen.

Batteriehersteller, die bereits ordnungsgemäß beim Umweltbundesamt gemeldet und angezeigt sind, unterliegen dieser neuen Registrierungspflicht ab 01.01.2022. Diese Übergangsfrist kann für bereits angezeigte Hersteller in Anspruch genommen werden, wenn die gegenüber dem Umweltbundesamt genannten Daten aktuell und vollständig sind. Deshalb sollten diese noch einmal auf Aktualität geprüft werden.

Neue Hersteller, welche auf den Markt treten, oder Hersteller, welche unvollständig beim UBA gemeldet sind, müssen bereits ab dem 01.01.2021 bei der stiftung ear registriert sein. Unternehmen, welche bereits als Elektrogerätehersteller registriert sind, können die Registrierung für die Batterien über den bestehenden Account im ear Portal beantragen.

Dank langjähriger Erfahrung und einem starken Netzwerk in der Verwertungs- und Recyclingsbranche, finden wir für jeden Hersteller, Importeur und/oder Händler eine maßgeschneiderte und effiziente Lösung. Wir beraten Sie gerne – und finden gemeinsam heraus, wie Sie den gesetzlichen Anforderungen souverän begegnen können. Sprechen Sie uns an.

Ihr Ansprechpartner:
Ramona Wolter
Business Development Manager WEEE / International
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