Der Bundestag hat am 11. Juni 2026 das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) in 2. und 3. Lesung beschlossen. Damit steht der nationale Vollzugsrahmen für die EU-Verpackungsverordnung (PPWR), die ab dem 12. August 2026 unmittelbar gilt. Die PPWR ersetzt das bisherige Verpackungsgesetz (VerpackG) und das VerpackDG regelt ergänzend Zuständigkeiten, Vollzug und Sanktionen auf nationaler Ebene.

Für alle betroffenen Wirtschaftsakteure heißt das: Erweiterte Herstellerverantwortung, neue Konformitäts- und Kennzeichnungspflichten, verbindliche Vorgaben für Design for Recycling sowie steigende Rezyklat- und Recyclingquoten – die Anforderungen sind jetzt verbindlich.

📅 Sie wollen wissen, was konkret auf Sie zukommt? In unserem Webinar „PPWR – Anforderungen verstehen und umsetzen“ ordnen wir die wichtigsten Neuerungen ein und zeigen, welche Schritte jetzt Priorität haben.